Krefeld Sektenarzt Hopp will Wohnstätte-Mieter bleiben

Krefeld · Hartmut Wilhelm Hopp, in Chile wegen Beihilfe zum Kindesmissbrauchs in der Colonia Dignidad verurteilt, beharrt darauf, ab 1. September Mieter der Wohnstätte Krefeld zu werden.

 In dieses Wohnstätte-Haus in Linn will Familie Hopp einziehen.

In dieses Wohnstätte-Haus in Linn will Familie Hopp einziehen.

Foto: Bastian Königs

Bei einem Gespräch gestern Vormittag hatte Wohnstätte-Geschäftsführer Thomas Siegert dem führenden Mitglied der berüchtigten Deutschen-Kolonie Colonia Dignidad nahegelegt, den Mietvertrag zu kündigen. In Deutschland ist Hopps Beihilfe zum Kindesmissbrauch verjährt; die Bundesregierung liefert Straftäter nicht ins außereuropäische Ausland aus. Derzeit gilt Hopp in Deutschland als unbescholtener Bürger.

"Keine andere Möglichkeit"

Siegert berichtet, dass der 67-Jährige abgelehnt habe, den Mietvertrag aufzulösen. "Nach seinen Angaben sieht er keine Möglichkeit, irgendwo anders als in Krefeld unterzukommen." Die bisherige Wohnung habe das Ehepaar gekündigt. Nach seiner Flucht aus Chile im Mai waren Hopp und Frau zunächst in Willich untergekommen, bezogen dort Sozialhilfe. Hopp habe in dem Gespräch auch gesagt, dass an den Vorwürfen gegen seine Person nichts dran sei.

Siegert informierte gestern Oberbürgermeister Gregor Kathstede (CDU) über Hopps Haltung und nahm Kontakt zum Polizeipräsidenten und Opferverbänden auf. In der Colonia Dignidad wurden zahlreiche Menschenrechtsverletzungen begangen. Hopp war Stellvertreter des Lagerführers Paul Schäfer, der eine Haftstrafe wegen Kindesmissbrauchs verbüßte und im Gefängnis starb.

Die Wohnstätte wird heute mitteilen, ob sie den Mietvertrag mit Hopp kündigt. Zuvor will Siegert ein zweites Gespräch mit Hopp und seiner Ehefrau führen. "Rechtlich ist unsere Position nicht gut", sagte Siegert.

"Es gibt kein gestörtes Mietverhältnis, deshalb würde die Kündigung vor einem Gericht wahrscheinlich keinen Bestand haben." Sollte die Wohnstätte die Kündigung aussprechen, so geschehe dies, um ein Zeichen für die übrigen Kunden der Wohnstätte zu setzen. "Ich habe Andeutungen bekommen, dass es zu Protesten kommen wird, sollte Hopp in unserer Wohnung einziehen", sagte Siegert. Den Mietvertrag habe die Wohnstätte geschlossen, ohne zu wissen, um wen es sich beim Mieter handelt.

Der Colonia-Dignidad-Opferverband "Flügelschlag" spricht sich dafür aus, Hopp in Krefeld wohnen zu lassen. "Dann wissen wir wenigstens, wo er sich aufhält", sagte ein Mitglied.Aus polizeitaktischen Gründen spricht nichts dafür, dass Hopp in Krefeld gemeldet ist. Das erklärte gestern Polizeisprecher Dietmar Greger. "Sollte es in Deutschland zum Haftbefehl gegen Herrn Hopp kommen, wird es Aufgabe der Polizei sein, ihn dingfest zu machen."

Bisher war der Justiz in Deutschland nur bekannt, dass Hopp in Chile wegen Beihilfe zum Kindesmissbrauch zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde. Die deutsche Justiz konnte nicht aktiv werden — denn die Beihilfe zum Kindesmissbrauch ist nach deutschem Recht verjährt. Jetzt könnte aber Bewegung in den Fall kommen. Denn im Vollstreckungshaftbefehl aus Chile steht nach Informationen unserer Zeitung in der Betreffzeile: "Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung".

Es mehren sich also die Hinweise, dass auch die deutsche Staatsanwaltschaft eingreifen könnte. "Wir warten jetzt darauf, dass die chilenische Justiz uns alle Ermittlungsakten zur Verfügung stellt", sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf. "Wir haben den chilenischen Behörden inzwischen die Adresse mitgeteilt, unter der Hopp in Deutschland gemeldet ist."

Der internationale Haftbefehl liege allen Polizeibehörden der Nachbarländer vor. "Sobald Hopp sich ins Ausland absetzt, kann er über Interpol und die Länderpolizei festgenommen werden", sagte der Sprecher. In Deutschland schützt ihn das Grundgesetz, in dem verankert ist: "Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden." Die Generalstaatsanwaltschaft wartet jetzt auf die kompletten Akten aus Chile.

(RP/rl)
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