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Viersen Sechs Jahre Haft: Mann erwürgt Ehefrau nach Feier

Viersen · Sechs Jahre Haft für das tödliche Ende einer Familienfeier: Ein 41-Jähriger aus Viersen muss hinter Gitter, weil er seine Frau erwürgt hat. Der Mann hatte zuvor selbst Einiges ertragen müssen.

 Sabine und Marc G. in einem scheinbar glücklichen Moment: Immer wenn es darum ging, Spenden für ihren kranken Sohn zu sammeln, zog das Ehepaar an einem Strang. Doch hinter den Kulissen brodelte es oft.

Sabine und Marc G. in einem scheinbar glücklichen Moment: Immer wenn es darum ging, Spenden für ihren kranken Sohn zu sammeln, zog das Ehepaar an einem Strang. Doch hinter den Kulissen brodelte es oft.

Foto: Busch

Weil er seine Ehefrau nach einem Eklat bei einer Familienfeier erwürgt hat, muss ein 41-jähriger Familienvater aus Viersen für sechs Jahre hinter Gitter. Das Landgericht Krefeld verurteilte den Mann am Mittwoch wegen Totschlags in einem minder schweren Fall. Es handele sich um eine Affekttat und einen "Fall, der praktisch nur Opfer hat", sagte der Vorsitzende Richter. Das Paar hat einen schwerbehinderten kleinen Sohn. Der Verteidiger hatte eine geringere Strafe gefordert.

Zuvor hatte der psychiatrische Gutachter den Angeklagten als harmonischen, fürsorglichen Vater geschildert, der sich sehr um seine Familie und sein schwerbehindertes Kind gekümmert habe. Seine Frau habe nach schwerer Kindheit an Depressionen und Alkoholsucht gelitten, was die schwierige familiäre Situation verschärft habe.

Der 41-Jährige hatte gestanden, seine Frau getötet zu haben. Zuvor war die 40-Jährige mit anderen Gästen in Streit geraten und schließlich auf ihren Ehemann losgegangen. Das Fest war damit abrupt beendet, dass Paar zog sich gegen zwei Uhr morgens auf ein Zimmer der Herberge zurück. Die Frau soll ihren Mann beleidigt, geschlagen und getreten haben, bis er die Beherrschung verlor und ihren Hals packte.

Zuvor hatten beide im vergangenen September in Nettetal in einem Gasthof den 60. Geburtstag der Mutter des Mannes gefeiert. Das Gericht hielt dem Mann zugute, dass er die Tat sofort gestanden habe und nicht vorbestraft sei. Eine "Mitleidsentscheidung" könne man dennoch nicht erwarten.

(lnw/top)
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