Bezirksregierung Düsseldorf Schwanenmarkt: Arbeitsschutz prüft nach Asbest-Vorwürfen

Krefeld · Der Schwanenmarkt in der Krefelder Innenstadt ist im Gespräch: Der Betreiber stellte Anzeige wegen Erpressung, die Sanierung von Asbest soll völlig unsachgemäß erfolgen, und den Politikern reißt der Geduldsfaden, weil die großen Umbaupläne stocken.

 Im Hochhaus am Schwanenmarkt werden Wohnungen saniert. Die Fußbodenbeläge und der Kleber  enthält wohl Asbest. Die Entsorgung soll unfachgemäß ohne Atemschutz und Schutzkleidung erfolgt sein. Der Arbeitsschutz der Bezirksregierung ermittelt.

Im Hochhaus am Schwanenmarkt werden Wohnungen saniert. Die Fußbodenbeläge und der Kleber enthält wohl Asbest. Die Entsorgung soll unfachgemäß ohne Atemschutz und Schutzkleidung erfolgt sein. Der Arbeitsschutz der Bezirksregierung ermittelt.

Foto: Thomas lammertz/Thomas Lammertz

Die Stadt Krefeld hat den Arbeitsschutz der Bezirksregierung Düsseldorf alarmiert. Anlass war die Berichterstattung unserer Redaktion, dass bei den Asbestsanierungsarbeiten in den Wohnungen des Schwanenmarkts angeblich unfachgemäß mit dem gefährlichen und krebserregenden Mineralstoff umgegangen werden soll. Andreas Thielemeier von der Betreibergesellschaft Cemagg Management hatte sogar davon gesprochen, dass der Schwanenmarkt deshalb erpresst werde. Daniel Uebber, Sprecher der Krefelder Polizeibehörde, bestätigte, dass eine entsprechende Anzeige eingegangen sei.

Thielemeier  selbst kündigte an, der Sache auf den Grund gehen zu wollen und den Generalunternehmer zu kontaktieren. Inzwischen sind die Untersuchungen offizieller Natur. „Die Baustelle und die Beschwerde sind hier beim Arbeitsschutz bekannt.  Überprüfungen vor Ort wurden bereits durchgeführt. Die weiteren Maßnahmen sind eingeleitet und erfolgen in Abstimmung mit der Stadt Krefeld“, berichtete Dagmar Groß, Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf auf Anfrage unserer Redaktion. Da die Überprüfungen und auch die Abstimmungen noch nicht abgeschlossen seien, vermutlich auch noch eine Weile dauern würden, könnte sie derzeit nicht mehr sagen, ergänzte die Sprecherin.

Seit dem Jahr 1993 ist die Herstellung und Verbreitung von Asbest wegen erwiesener gesundheitsschädlicher und krebserregender Wirkung verboten. Der Umgang mit dem Mineral, das sich in kleinen Partikeln in der Lunge festsetzt, ist gesetzlich streng geregelt.

„Die Bauarbeiten im Schwanenmarkt für das Ladenlokal ,Hans im Glück’ sind von der Bauaufsicht genehmigt. Die Sanierungen im Wohngebäude des Schwanenmarktkomplexes sind genehmigungsfrei.“ Grundsätzlich sei bei einer Baumaßnahme der Eigentümer, Bauherr beziehungsweise Bauleiter für den ordnungsgemäßen Umgang mit Schadstoffen verantwortlich, erklärte Stadtsprecherin Angelika Peters. Der Fachbereich Bauaufsicht habe  nach Eingang der RP-Anfrage über den Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz die Bezirksregierung Düsseldorf eingeschaltet, informierte sie.

Dass erhebliche Mängel bei den Sanierungsarbeiten in den Wohnungen im Schwanenmarkt — es gibt 199 davon — und bei der Entsorgung des heiklen Baustoffes vorliegen, legte eine Akte nahe, die unserer Redaktion vorliegt. Sie enthält Fotos und Laboranalysen, die deutlich machen, dass die entsorgten Fußbodenbeläge samt Kleber asbestbelastet seien. Detaillierte Schilderungen zeichnen ein Bild von „polnischen Arbeitskräften“, die ohne Schutzkleidung und ohne Atemschutz Arbeiten durchführten.

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