Digitalisierung Schulen: Stadt lässt Gutachter einen Medienentwicklungsplan erarbeiten

Krefeld · (RP) Der Unterausschuss für Schulbau, -sanierung und -ausstattung hat sich über den Sachstand zur Digitalisierung der Schulen informiert, die jetzt in die konkrete Umsetzung geht. Jürgen Maas, Fachbereichsleiter Schule, informierte die Gremiumsmitglieder über die Rahmenbedingungen: „Die Förderung über den Digitalpakt für Schulen sieht vor, dass zunächst 80 Prozent der Mittel in die Gebäudeinfrastruktur investiert werden, bevor die restlichen 20 Prozent der Gelder für die Anschaffung der Endgeräte (Tablets, Laptops, Desktop-Computer) freigegeben werden.“

Seit mehreren Jahren arbeitet die Stadt Krefeld schon an einem Konzept für die strukturierte Digitalisierung der Schulen. Sie setzt dabei konsequent eine Netzwerkverkabelung und W-Lan-Ausstattung um, um möglichst flexibel agieren zu können. Um allen Schulen eine bedarfsgerechte Ausstattung zur Digitalisierung zu ermöglichen, ist im Vorfeld eine Prioritätenliste erstellt worden.

Im Zusammenhang mit dem Breitbandförderprogramm des Bundes werden in den nächsten Jahren 37 förderfähige Schulstandorte mit Gigabit-Internetanbindung (Glasfaser) ausgestattet. Alle weiteren Schulstandorte werden voraussichtlich über ein entsprechendes Landesförderprogramm sukzessive ans Glasfasernetz angeschlossen.

Hinsichtlich der baulichen Herrichtung der Schulgebäude ist bereits im Zusammenhang mit dem NRW-Förderprogramm „Gute Schule 2020“ seit mehr als zwei Jahren das Vorhaben in Planung und Umsetzung, alle städtischen Schulgebäude mit einer gebäudeinternen digitaltauglichen Infrastruktur auszustatten. Hierfür hat die Stadt Krefeld einen Verkabelungsstandard für alle Unterrichts- und Klassenräume entwickelt.

Bei den aktuellen Umsetzungs-Planungen werden detailliertere Erkenntnisse an den einzelnen Standorten gewonnen, der genaue Umfang der Anforderungen wird konkret ermittelt. Hierbei werden anhand der vor Ort vorgefundenen Gegebenheiten zusätzlich erforderliche Maßnahmen wie Elektroinstallationen und Brandschutz nach neuem Standard gleich mitgeplant und umgesetzt. Dadurch mussten einige der Projekte nun in der Kostenplanung neu bewertet werden. Die so entstandenen Kostensteigerungen an zehn Schulstandorten hat das Gremium ebenfalls zur Kenntnis genommen.

Mit Hilfe eines externen Gutachterbüros bereitet die Stadt aktuell einen Medienentwicklungsplan vor, der einen Rahmen für technische Ausstattungsstandards in den Schulen und quantitative Größen für die Ausstattung von Schülern und Lehrpersonal mit den Endgeräten beschreibt. Der Entwurf dieses Medienentwicklungsplans soll noch im vierten Quartal 2019 in die politischen Beratungen eingebracht werden.

Bereits im vergangenen Jahr wurde auch – unter anderem mit dem Ziel des Abgleichs zwischen schulisch-pädagogischen Anforderungen und technischen Machbarkeiten – das ehemalige Medienzentrum im Schulamt zu einem „Zentrum für Digitale Lernwelten“ weiterentwickelt. Dort findet eine intensive Beratung und Begleitung der Schulen zum Einsatz digitaler Infrastruktur im Unterricht durch staatliche Medienberater (abgeordnete Lehrkräfte) und kommunales Fachpersonal statt.

Nachdem nun mit der aktuell in Kraft getretenen Förderrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen die genauen Kriterien für das Abrufen der Digitalpakt-Gelder feststehen, kann die Krefelder Stadtverwaltung bemessen, welche zusätzlichen Personalbedarfe dies im Fachbereich Schule und im  Zentralen Gebäudemanagement auslöst. Diese Bedarfe werden Gegenstand der aktuellen Haushalts- und Stellenplanberatungen sein.

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