Historischer „Me Too“-Prozess: Berufungsgericht hebt Urteil gegen Harvey Weinstein auf
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Historischer „Me Too“-Prozess: Berufungsgericht hebt Urteil gegen Harvey Weinstein auf

Krefeld Schlug der Angeklagte seiner Frau mit dem Hammer auf den Kopf?

Krefeld · Die Beteiligten lieferten der Justiz im Ermittlungsverfahren gleich mehrere mögliche Erklärungen, vor Gericht schwieg die Familie.

Der wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau angeklagte Familienvater bekennt sich bisher nicht zu den Vorwürfen. Der 62-Jährige soll im April versucht haben, seine Frau heimtückisch mit einem Hammer zu erschlagen. Das Landgericht hat gestern mehrere Zeugen gehört. Eine Rechtsmedizinerin, die Vernehmungsrichterin und Polizeibeamte sagten aus. Fügte die Frau sich selber Verletzungen zu, war es ein Treppensturz oder schlug der Ehemann mit dem Hammer auf sie ein? Gleich mehrere mögliche Erklärungen hatten die Beteiligten der Justiz bereits im Ermittlungsverfahren geliefert.

Vor Gericht schwiegen der Angeklagte, seine Ehefrau und die Kinder. Die Vernehmungsrichterin, die das mutmaßliche Opfer im April angehört hatte, sagte aus. Mit den Worten: "Wenn er mich hätte töten wollen, hätte er es schon in Afghanistan tun können", sei die 47-Jährige zu ihr gekommen. "Ich möchte, dass mein Mann zu mir nach Hause kommt. Mein Mann ist nicht mein Feind", habe sie erklärt. Sie habe ihn an dem Abend provoziert und beschimpft und dadurch den Streit verursacht.

Grund für den Ärger sei gewesen, dass der Angeklagte einem der Kinder das Handy wegnahm. Dann habe sie von einem Schlag auf den Kopf gesprochen, bei dem Blut floss. Auch über die Aussage des Sohnes machte die Vernehmungsrichterin Angaben. Hier gab es Auffälligkeiten. Der damals 15-jährige Sohn habe bei der polizeilichen Vernehmung noch von "töten" gesprochen. Dir Wortwahl habe er allerdings im Gespräch mit ihr einige Tage später mit Sprachschwierigkeiten entschuldigt.

Er habe das Wort zwar benutzt, die Bedeutung sei ihm aber nicht bekannt gewesen. Er habe nur sagen wollen, dass der Vater die Mutter schlug. Er revidierte damit seine Aussage. Sie habe allerdings keine Anhaltspunkte dafür gehabt, dass der Sohn nicht ausreichend Deutsch spreche. Der 62-Jährige soll indes gesagt haben, seine Frau habe sich die Verletzungen selber zugefügt. Das allerdings sei kaum möglich, sagte die Rechtsmedizinerin.

Einige der betroffenen Körperstellen hätte sie zwar abstrakt erreichen können, allerdings hätte in dieser Position die Kraft gefehlt, die entsprechenden Verletzungen zu verursachen. Sie gehe auch nicht davon aus, dass die Hämatome und die Platzwunde am Kopf Folgen eines genannten Treppensturzes seien. Das Verletzungsbild passe nicht. Sie schätzte die Folgen der Schläge als nicht lebensgefährlich ein.

Die Verhandlung wird heute fortgesetzt.

(BL)
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