Krefeld Sargdienst bricht Beerdigung ab

Krefeld · In Oppum hat ein Sargdienst noch vor Ende einer Trauerfeier den Blumenschmuck abgeräumt und den Sarg weggefahren. Der Sargdienst erklärte dies damit, dass eine Trauerfeier generell nur 30 Minuten dauern dürfe.

 Trauerhalle auf dem Friedhof in Oppum: Im Juni hat ein Sargdienst hier eine Beerdigung vorzeitig abgebrochen. Die Stadt erklärt sich jetzt in einer Vorlage für den Bauausschuss.

Trauerhalle auf dem Friedhof in Oppum: Im Juni hat ein Sargdienst hier eine Beerdigung vorzeitig abgebrochen. Die Stadt erklärt sich jetzt in einer Vorlage für den Bauausschuss.

Foto: Lothar Strücken

Noch während einer laufenden Trauerfeier hat ein von der Stadt beauftragter Sargträgerdienst auf dem Oppumer Friedhof Blumengebinde abgeräumt und einen Sarg aus der Kapelle geholt. Dies geschah nach Darstellung von Angehörigen während der Oppumer Pfarrer Volker Hülsdonk die Abschiedsworte gesprochen hatte, aber noch vor dem Abschlusssegen und Glockengeläut. Der Sargträgerdienst habe sein Vorgehen damit begründet, dass eine Trauerfeier nur 30 Minuten dauern könne und dass es noch einen Folgetermin in Hüls gebe.

Im nächsten Bauausschuss am 13. September soll der Vorfall, der sich bereits im Juni 2012 ereignete und erst durch einen Antrag der FDP jetzt bekannt wurde, besprochen werden. Die Angehörigen der verstorbenen Frau hatten sich schriftlich an alle Ratsfraktionen gewendet und auch Oberbürgermeister Kathstede informiert. Sie schrieben: "Wir sind empört über das ,Kosten-Nutzen-Verhältnis', 30 Minuten Trauerhallen-Nutzung kosten 283,00 Euro, und über die unmöglich engen Zeitfenster in der Einsatzplanung ihrer Mitarbeiter."

Die Stadt erklärt sich in einer schriftlichen Vorlage für die nächste Sitzung des Bauausschusses. "Eine Unterbrechung der Trauerfeier aus terminlichen Gründen ist nicht vorgesehen", schreibt die Stadt. Grundsätzlich sei eine Trauerfeier nach § 10 der Friedhofssatzung auf maximal 30 Minuten begrenzt. So sei sichergestellt, dass auch bei einer maximalen Ausnutzung der verfügbaren Zeit einer Trauerfeier die Bestattung auf einem anderen Friedhof pünktlich erfolgen kann. Auf Wunsch der Hinterbliebenen könne dieses Zeitlimit auf Antrag jedoch immer überschritten werden. Die Trauerfeier beginne zeitlich mit dem Herausfahren des Sarges oder der Urne und endet mit dem Absenken des Sarges oder der Urne.

Im konkreten Fall sei die Trauerfeier auf 12 Uhr auf dem Friedhof Oppum terminiert gewesen, die nächste Bestattung sei um 13 Uhr auf dem Friedhof Hüls gewesen. "Eine Verlängerung der Trauerfeier war nicht beantragt. Die Termine waren auf die normale Dauer einer Trauerfeier abgestimmt. Eine nichtangekündigte Verlängerung der Trauerfeier ist natürlich kein Grund für den Verantwortlichen der Bestattung, diese Trauerfeier — wie geschehen — zu beenden Selbst dann nicht, wenn sich terminliche Schwierigkeiten ergeben", heißt es im Schreiben der Stadt.

30 Minuten reichen aus Sicht der Stadt aus, eine würdevolle Bestattung durchzuführen. Die Möglichkeit, eine Trauerfeier im Vorfeld zu verlängern, werde aber "in aller Regel wahrgenommen", schreibt die Stadt. Die Möglichkeit sei allen Geistlichen bekannt.

(RP/ila/csi/jco)
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