Krefeld Kockel-Prozess: Freispruch für Angeklagte

Krefeld · Mit einem Freispruch ist gestern die inzwischen bereits vierte Auflage des Prozesses gegen zwei Männer zu Ende gegangen, die beschuldigt wurden, den damaligen Torwart und späteren Co- und A-Jugendtrainer sowie Geschäftsstellenleiter des KFC Uerdingen, Ronny Kockel, in der Diskothek Königsburg brutal geschlagen und getreten zu haben.

Fall "Ronny Kockel": Bilder vom Prozess
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Die Tat: In den frühen Morgenstunden des 7. Mai 2011 war Ronny Kockel in der Diskothek Königsburg von mehreren Tätern zusammengeschlagen und -getreten worden. Kockel erlitt schwerste Verletzungen, darunter mehrere Brüche des Kiefers; gebrochen waren auch die Nase und mehrere Rippen. Kockel wurde sofort mehrere Stunden lang operiert. Sein Mund war komplett verdrahtet, er konnte tagelang nur Flüssignahrung zu sich nehmen. Seine aktive Karriere als Torwart musste er daraufhin beenden. Noch heute leidet er unter den Nachwirkungen der schweren Verletzungen.

In erster Instanz hatte das Krefelder Amtsgericht 2012 zunächst einen damals 36 Jahre alten Kölner zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt und eine 14-monatige Bewährungsstrafe für seinen damals 29 Jahre alten Mitangeklagten aus Düsseldorf wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung ausgesprochen.

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In einem Revisionsprozess 2013 hatte darauf das Krefelder Landgericht den Kölner freigesprochen und das Urteil gegen den Düsseldorfer bestätigt. Gegen dieses Urteil hatten beide Seiten daraufhin Revision eingelegt: Kockel gegen den Freispruch, der 29-Jährige gegen seine Verurteilung. Dieses Urteil hatte das Oberlandesgericht in Düsseldorf wiederum aufgehoben, so dass es zur jetzigen Verhandlung kam - und, da Kockel erneut Revision einlegen will, dürfte es nun zur nächsten Verhandlungen kommen.

Die Verteidigung der beiden Männer, die seinerzeit in den Vorfall verwickelt gewesen sein sollen, hatten aufgeführt, dass letztendlich keiner der Zeugen eindeutig habe zuweisen können, welcher von ihnen welche Art der gefährlichen Körperverletzungen ausgeführt habe. Auch die Staatsanwaltschaft sah dies so, wies allerdings darauf hin, dass zumindest einer der beiden Männer von Kockel eindeutig benannt worden sei als derjenige, der den ersten Schlag in Kockels Gesicht gelandet hätte.

Das Gericht folgte indes in weiten Teilen der Verteidigung. Besonders eigenartig sei gewesen, dass Kockel, der im Laufe des Prozesses ausgesagt habe, dass einer der Männer einem Bekannten von ihm auffallend ähnlich sehen würde, dies nicht bei einer der unmittelbar nach dem Vorfall stattfindenden Vernehmungen bereits angegeben habe. Dies sei zumindest zu erwarten gewesen.

Auch die Aussagen der Zeugen seien bisweilen als "Mentalität: Einer muss es ja gewesen sein" zu werten und hätten keine konkreten Hinweise gegeben, welcher der Männer nun was Kockel angetan hatte.

(RP)
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