Krefeld Rauchverbot - Stadt hat 2012 kein einziges Bußgeld geschrieben

Krefeld · Ab morgen gilt in NRW das verschärfte Rauchverbot – Krefelder Wirte kleiner und größerer Gastwirtschaften fürchten, dass die Gäste fernbleiben.

 Brigitta Moritz und Klaus Lummer im "Krefeld 600".

Brigitta Moritz und Klaus Lummer im "Krefeld 600".

Foto: bkö

Ab morgen gilt in NRW das verschärfte Rauchverbot — Krefelder Wirte kleiner und größerer Gastwirtschaften fürchten, dass die Gäste fernbleiben.

Der Nichtraucherschutz wird in Krefeld sehr locker gehandhabt: Wie die Stadt Krefeld auf Anfrage gestern mitteilte, ist in 2012 kein einziges Verwarn- oder Bußgeld gegen einen Gastronomen oder Raucher geschrieben worden, der das Rauchverbot missachtet hat. Es seien "keine mit einem Verwarnungs-/Bußgeld zu ahndenden Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz NRW" festgestellt worden, erklärte Stadtsprecher Manuel Kölker. Ab dem morgigen 1. Mai wird das Rauchverbot in NRW verschärft — es gilt ein pauschales Rauchverbot in allen gastronomischen Betrieben, auch bei Brauchtumsveranstaltungen. Raucherräume und Raucherclubs sind nicht mehr erlaubt.

Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) befürchtet, dass dies auch in Krefeld zu mehr Lärmbeeinträchtigung bei Nacht führt, da Kneipengäste vor der Tür rauchen müssen. Dabei hatten viele Gastronomen gerade erst in Raucherräume investiert. Auch in Krefelder Gaststätten wie im "Krefeld 600" an der St.-Anton-Straße wird die Entwicklung bedauert. "Meine Gäste müssen jetzt alle vor die Tür gehen, aber was machen die im Winter?", fragte gestern Brigitta ("Gitta") Moritz, Kellnerin in der Kult-Kneipe in der Nähe des Theaterplatzes.

Die Stadtverwaltung tritt auf die Bremse — sie hat mitgeteilt, keinesfalls flächendeckend kontrollieren zu wollen, sondern nur auf den üblichen Kontrollgängen des Kommunalen Ordnungsdienstes und wo es einen Anlass gibt, "zum Beispiel durch Beschwerden oder wenn bei Lebensmittel-Kontrollen entsprechende Auffälligkeiten auftreten", sagt Stadtsprecher Kölker. Er verweist darauf, dass auch Gastronome der Kennzeichnungspflicht unterliegen — "sie müssen deutlich machen, dass Rauchen untersagt ist.

Der Bußgeldkatalog sieht vor, dass unbelehrbare Gastronome zunächst mit einem Verwarngeld von 35 Euro rechnen müssen. Für Wiederholungstäter drohen Strafen von bis zu 2500 Euro. Ab der dritten Verwarnung kann der Betrieb der Gaststätte untersagt werden. Das Schlupfloch "Privatfeier" hat der Gesetzgeber geschlossen: Gastronome dürfen nicht regelmäßig Wochentage als "Privatfeiern" deklarieren, um Stammgästen das Rauchen zu erlauben. Auch den Raucher erwarten Strafen, bei der ersten Auffälligkeit 25 Euro, bei Wiederholung bis zu 1000 Euro.

(sep)
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