Urteil hat Auswirkungen in krefeld Ratsmitglieder dürfen Bewerber für Beigeordnetenamt öffentlich nennen
Krefeld · Ratsmitgliedern ist es gestattet, ihre Vorstellungen über die personelle Besetzung einer Beigeordneten-Stelle auch außerhalb des Rates zu kommunizieren und zu diskutieren.
08.06.2021
, 05:15 Uhr
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Rechte von Ratsmitgliedern und der Öffentlichkeit gestärkt. Bewerber um eine in der Regel gut dotierte und mit auskömmlicher Alterversorgung verbundenen Beigeordnetenstelle in der Stadtverwaltung dürften vor der Wahl öffentlich benannt und diskutiert werden. Die Entscheidung des 13. Senats hat das OVG am Montag bekannt gemacht.