Prozess in Krefeld Drei Jahre Haft für „Loverboy“ wegen Zwangsprostitution

Krefeld · Der 34-Jährige hatte eine 15-Jährige als Prostituierte für sich arbeiten lassen. Das Mädchen hatte oft tagelang die Schule geschwänzt und war nicht zu Hause aufgetaucht.

Im Land- und Amtsgericht Krefeld wurde das Urteil verkündet.

Im Land- und Amtsgericht Krefeld wurde das Urteil verkündet.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Das Jugendschöffengericht Krefeld hat einen Mann wegen Zwangsprostitution zu drei Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 34-Jährige Kontakt zu einer 15-Jährigen aufgenommen hat und sie dazu brachte, sich für ihn zu prostituieren. Nicht nachweisen konnten die Richter ihm hingegen, dass der Angeklagte dem Mädchen Kokain gegeben hat.

Es könne sein, dass die Jugendliche in der Wohnung Drogen konsumiert hat, in der sich auch der Angeklagte aufhielt, sagte der Vorsitzende in der Begründung. Vom Konsum müsse er aber nicht zwingend gewusst haben. Vom Vorwurf des Überlassens von Betäubungsmitteln an Minderjährige wurde der 34-Jährige daher freigesprochen. Das Gericht kam außerdem zu dem Schluss, dass der Angeklagte seine damalige Lebensgefährtin gezwungen hat, ihm Geld zu geben. Die Frau hatte nach eigenen Angaben freiwillig als Prostituierte gearbeitet.

Im Zeugenstand hatte sie zwar gesagt, das Geld sei für die gemeinsame Haushaltsführung verwendet worden und man habe für ein Haus in Bulgarien gespart. Das glaubte das Gericht allerdings nicht und stützte sich dabei auf eine Telefonüberwachungsmaßnahme. In den abgehörten Gesprächen sei deutlich geworden, dass der Mann die Tätigkeiten seiner Lebensgefährtin kontrollierte. Die mitangeklagte 41-Jährige wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Sie habe ein glaubhaftes Geständnis abgelegt und Reue gezeigt. Ihr sei bewusst gewesen, dass die Schülerin noch minderjährig ist, als sie ihr Kontakte zum Krefelder Rotlichtmilieu vermittelte.

Die Angeklagte räumte auch ein, dem Mädchen Kokain überlassen zu haben, um die Hemmschwelle abzubauen. Die 15-Jährige hatte die Schule geschwänzt und war oft tage- und wochenlang nicht zu Hause aufgetaucht. Ihre Eltern hatten sie schließlich als vermisst gemeldet.

Zu Gunsten beider Angeklagten wurde gewertet, dass sie in Deutschland nicht vorbestraft sind. Die Staatsanwaltschaft hatte im Fall des 34-Jährigen eine Freiheitsstrafe von vier Jahren beantragt, für die Mitangeklagte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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