Prozess am Landgericht Krefeld Kneipenschlägerei mit Todesfolge - Zeugen blieben fern

Krefeld · Im September 2018 hatte es in einer Gaststätet auf der Dreikönigenstraße eine Auseinandersetzung gegeben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Angeklagter und späteres Opfer sich in eine Schlägerei anderer Gäste eingemischt hatten.

 Der Prozess am Landgericht Krefeld wird am 19. Mai fortgesetzt.

Der Prozess am Landgericht Krefeld wird am 19. Mai fortgesetzt.

Foto: Königs, Bastian (bkö)

Nach einer Kneipenschlägerei mit tödlichem Ausgang muss sich ein Mann derzeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor dem Krefelder Landgericht verantworten. Am gestrigen zweiten Verhandlungstag blieben die Zeugen fern. Sie hatten auf Ladungen des Gerichts gar nicht reagiert.

Im September 2018 hatte es in einer Gaststätte auf der Dreikönigenstraße eine Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen gegeben. Einer der Beteiligten kam zu Boden und stürzte so unglücklich, dass er wenige Tage später an einer Kopfverletzung starb. Nach Zeugenaussagen soll der 27-jährige Angeklagte ihn mit Wucht zu Boden geworfen haben. Der Mann war mit der rechten Schädelseite aufgeprallt und in ein Krankenhaus gebracht worden.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sowohl der Angeklagte als auch das spätere Opfer sich in der Nacht in eine bereits bestehende Schlägerei anderer Gäste eingemischt hatten. Der Verteidiger regte an, dass das Gericht einen rechtlichen Hinweis erteilt. Eigentlich müsse man über Notwehr nachdenken, aus der sein Mandant handelte. Ansonsten sei sein Mandant aber allenfalls wegen fahrlässiger Tötung und nicht wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu verurteilen, regte er an. Hätte der Getötete nicht unter Drogen- und Alkoholeinfluss gestanden, wäre er vermutlich gar nicht mit dem Kopf aufgeprallt, argumentierte er.

Das Gericht befasste sich gestern eingehend damit, ob ein weiterer mutmaßlicher Zeuge die Aussage verweigern darf. Die Kammer und die Staatsanwältin gehen davon aus, dass er nichts sagen muss, weil er selber eine Straftat begangen haben könnte. Der Verteidiger des 27-Jährigen dagegen wollte den Mann dagegen unbedingt anhören. Bisher sei keine Anklage gegen den Zeugen erhoben worden, deshalb müsse er umgehend alle Fragen beantworten. Ansonsten würde man einen wichtigen Zeugen „mundtot machen“. Er bestand darauf, dass man den Mann hören müsse. Der mutmaßliche Zeuge dagegen gab an, er wolle weder alles schildern, noch einzelne Fragen beantworten. Die Kammer gab ihm Recht: Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass der Mann mit einer Flasche ausgeholt und andere angegriffen oder die Flasche geworfen habe. Eine nachträgliche Anklage sei nicht auszuschließen. Wer sich mit seiner Aussage selber in die Gefahr einer Strafverfolgung gibt, muss vor Gericht keine Angaben machen. Die Verhandlung wird am 19. Mai fortgesetzt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort