Planungskonflikt Rheinblick: Fronten scheinen verhärtet
Krefeld · Stadt Krefeld und Chempark Uerdingen betonen ihren „offenen Austausch“ und das „gegenseitige Problemverständnis“ hinsichtlich der Aufstellung des Bebauungsplans Rheinblick, der Wohnen in exklusiver Lage ermöglichen soll. Hinter den Kulissen rumort es. Ständig wird die dritte Offenlage des Entwurfs verschoben. Ein neuer Termin ist nicht in Sicht.
Die Gespräche der Experten von Stadt und Chempark über das Renommierprojekt Rheinblick in Uerdingen stecken augenscheinlich tiefer in der Sackgasse als bislang bekannt. Die Differenzen sind wohl größer als vermutet. Derweil rührt sich hinter den Kulissen Unmut darüber, dass ein Termin für die dritte Offenlage des Entwurfs zum Bebauungsplan für den Geltungsbereich zwischen Hohenbudberger Straße und Rhein nicht in Aussicht ist. Während Details des zu beschließenden Planungsrechts mit dem Chempark exklusiv besprochen und verhandelt werden, bleiben Bürgerschaft und Nachbarn unbeteiligt außen vor. „Ein konkreter Zeitplan zu einer dritten Offenlage und zu einem Baubeginn wird festgelegt, sobald die laufenden Arbeitsgespräche konkrete Festlegungen und Vereinbarungen zur gemeinsamen Lösung des Interessenkonfliktes ergeben haben“, antwortete Stadtsprecher Dirk Senger auf Anfrage unserer Redaktion. Die Stadt Krefeld und der Chempark-Betreiber stünden in einem engen Kontakt. Es würden laufend Abstimmungen vorgenommen, berichtete der Sprecher weiter.
Vorerst sei jedoch Pause. Nach den Sommerferien gehe es weiter, sagte eine Sprecherin des Chemparks. Gesprächsbedarf gibt es genug. Hinter der Fassade gepflegter Verhandlungskultur verbergen sich handfeste Meinungsverschiedenheiten. Während der Chempark „Aktualisierungen“ hinsichtlich des Abstands von Wohnbebauung und Industrie nach der Seveso-III-Richtlinie fordert, sieht die Kommune dazu keinen Anlass. Schriftlich erklärte die Stadtverwaltung: „Unmittelbare Anforderungen für das Projekt Rheinblick ergeben sich aus der Seveso III Richtlinie nicht.“ Weiter heißt es, die Seveso III Richtlinie stelle a) Anforderungen an Betreiber von Störfallanlagen hinsichtlich der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Planung von solchen Anlagen (richtet sich an die Unternehmen) und b) geringfügig geänderte Anforderungen an die Untersuchungen von Stoffströmen in den Betriebsbereichen, welche gegebenenfalls Auswirkungen auf den Abstand zu Störfallanlagen haben könnten. Etwaige mittelbare Auswirkungen seien Gegenstand der laufenden Arbeitsgespräche, so der Stadtsprecher.
Die Verhandlungen werden, so scheint es, durch die Haltung der Chempark-Vertreter dadurch erschwert, dass von dieser Seite keine konkreten Vorschläge kommen, wie ein Einvernehmen herzustellen wäre. Unlängst hatte Chempark-Leiter Lars Friedrich auf Anfrage erklärt, er werde öffentlich keine Meterangaben machen, wie weit die geplante Wohnbebauung am Rheinblick von den Industrieanlagen wegrücken müsste, um seinen Einspruch zu vermeiden.
Friedrich sieht nach wie vor mit der Realisierung der konkreten Projektpläne Rheinblick die Genehmigungsfähigkeit neuer und die Erweiterungsfähigkeit bestehender Anlagen im Chemiepark aus unterschiedlichen Gründen gefährdet. Insbesondere gehe es um die einzuhaltenden Lärmwerte in der Nachtzeit angesichts der geplanten Wohnnutzung.
Vorschläge wie die Kuh vom Eis zu bekommen wäre, bleiben aber offenbar aus. „Konkrete Alternativvorschläge zum Bebauungsplanentwurf hat der Chempark in seinen diesjährigen Gesprächen mit der Stadt nicht diskutiert“, informierte eine Sprecherin.
„Wir schätzen das Engagement der Stadt, aus den brachliegenden Grundstücken etwas Ansprechendes zu machen. Die Länge der Diskussion zeigt jedoch die Vielschichtigkeit der Problematik rund um Rheinblick. Das entscheidende Kriterium für uns ist, dass der Chempark in seinem Fortbestand nicht gefährdet ist und die Unternehmen am Standort die notwendige Rechtssicherheit haben“, sagte Chempark-Leiter Lars Friedrich.
Hinsichtlich des noch zu klärenden Hochwasserschutzes am Rheinblick erwartet die Stadt Krefeld „eine schriftliche Festlegung der Bezirksregierung, welche Verfahrensart zur Umsetzung des Hochwasserschutzes beschritten werden soll“, so der Stadtsprecher.