Krefeld Polizist wegen Polizisten-Beleidigung vor Gericht

Krefeld · Ein Polizeibeamter muss sich seit Dienstag wegen Beleidigung vor dem Krefelder Amtsgericht verantworten. Er soll bei einem Einsatz wegen Ruhestörung seine Kolleginnen öffentlich herabgewürdigt haben. Der Mann ist bereits wegen Beleidigung eines anderen Polizeibeamten vorbestraft.

Schwere Geschütze soll der 47-Jährige gegen die Beamtinnen aufgefahren haben, die im Oktober vergangenen Jahres vor einem Lokal für Ruhe sorgen wollten. Als die Frauen die Papiere des Gastwirtes sehen wollten, habe der Angeklagte ihn aufgefordert, die Anweisungen zu ignorieren. Der Mann sei allerdings nicht im Einsatz gewesen, sondern habe sich dort privat aufgehalten.

Zunächst habe der Kollege sich "kollegial" verhalten und angeboten, das Ganze zu regeln. Dann sei er weniger freundlich gewesen. Auf die Erwiderung, dass sie eine Meldung schreiben müssten, habe er den Beamtinnen gesagt: "Einen Scheiß müsst ihr, ihr habt ja keine Eier in der Hose!" Dann seien weitere sexistische Äußerungen gefallen, die für mehrere Umstehende gut zu hören gewesen seien, sagten die Zeuginnen.

Besonders schockiert sei sie darüber gewesen, dass gerade ein Kollege ihnen so in den Rücken falle, sagte eine Beamtin. Das sei insbesondere vor den Umstehenden peinlich gewesen. Die Beleidigung habe sie aber nicht auf sich selber bezogen. "Ich hab' mich dadurch nicht angesprochen gefühlt", sagte die 24-Jährige.

Auch ihre Kollegin beschrieb die Situation als sehr unangenehm. "Wir waren empört und sprachlos", sagte sie auf Nachfrage. Deshalb habe man den Vorfall später dem Dienstgruppenleiter gemeldet.

Der Verteidiger versuchte zu vermitteln. Sein Mandant sei sicherlich aufgebracht gewesen und habe möglicherweise gesagt, dass man so etwas früher anders geregelt hätte. Eine direkte Beleidigung, die die Frauen herabwürdigen sollte, stellte er allerdings in Frage. Sein Mandant wolle sich jedoch zu den Vorwürfen vorerst nicht äußern, sagte er.

Weil der Inhaber der Gaststätte zwar geladen war, aber unentschuldigt fehlte, verhängte die Richterin ein Ordnungsgeld von 300 Euro. Die Verhandlung wird am 5. Juli fortgesetzt.

(bil)
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