Krefeld Outokumpu protestiert gegen EEG-Umlage

Krefeld · Outokumpu Nirosta und Outokumpu VDM legen Widerspruch gegen Ablehnungsbescheide zur Begrenzung der EEG-Umlage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein. Die Kosten der Energiewende sind ein Nachteil für deutsche Standorte.

 Thyssen Krupp Nirosta heißt seit 2012 Outokumpu Nirosta und wird als selbstständiger Unternehmensteil geführt. Das Bundesamt zweifelt allerdings an der Selbstständigkeit – mit gravierenden Folgen.

Thyssen Krupp Nirosta heißt seit 2012 Outokumpu Nirosta und wird als selbstständiger Unternehmensteil geführt. Das Bundesamt zweifelt allerdings an der Selbstständigkeit – mit gravierenden Folgen.

Foto: TKN

Etwa 28 Millionen Euro müsse allein die Outokumpu Nirosta GmbH in Krefeld im Jahr mehr aufbringen, weil sie von den Kosten der Energiewende in Höhe von 2,3 Millionen Euro pro Monat nicht mehr befreit wird. Dadurch werde die Tonne Stahl auf einem hart umkämpften Markt 30 Euro teurer.

Das sei ein riesiger Wettbewerbsnachteil, berichtete Arbeitsdirektor Frank Brüggestrat. Die Outokumpu Nirosta GmbH und die Outokumpu VDM GmbH wollen diese Entwicklung nicht tatenlos hinnehmen. Allein die beiden Elektrostahlwerke von Outokumpu Nirosta in Krefeld und Bochum benötigten pro Jahr nämlich so viel Strom wie etwa 190 000 Privathaushalte mit zwei Personen.

Gestern erklärten sie, dass sie innerhalb der vorgeschriebenen Ein-Monats-Frist am Montag offiziell Widerspruch gegen die Ablehnungsbescheide zu den von den beiden Unternehmen gestellten Anträgen auf Begrenzung der EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) eingelegt hätten.

Aus Sicht der Unternehmen hat sich die Sachlage an den betroffenen Standorten gegenüber dem Vorjahr, in dem das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle das Vorliegen der Begrenzungsvoraussetzungen noch bestätigt hatte, in keiner Weise geändert.

"Wir bedauern die Entscheidung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sehr, die für unsere energieintensiven Produktionsstandorte einen erheblichen Nachteil im Vergleich zu internationalen Wettbewerbern, innerhalb und außerhalb der eigenen Unternehmensgruppe, bedeutet. Dies gilt sowohl für Outokumpu Nirosta als auch für Outokumpu VDM, denn beide Unternehmen konkurrieren mit Produzenten und Produktionsstandorten, die von deutlich besseren Rahmenbedingungen für energieintensive Industrien profitieren", erklärt Philipp Voet van Vormizeele, Geschäftsführer der Outokumpu Stainless Holding GmbH.

Recht offensiv werden mit einer solchen Stellungnahme die Nachteile deutscher Standorte benannt und deren Zukunft infrage gestellt. Auf Hinweise aus Gewerkschaftskreisen, die Probleme könnten durch fehlerhafte Anträge hausgemacht sein, erklärte Outokumpu gestern, "die Anträge wurden ordnungsgemäß und in völliger Übereinstimmung mit den gesetzlichen und behördlichen Vorgaben gestellt. Sie wurden mit der Begründung abgelehnt, dass es sich nicht um selbstständige Unternehmensteile handele.

Die bisher befreiten Unternehmensteile werden selbstständig geführt, und deshalb wurden die Anträge für jeden einzelnen selbstständigen Unternehmensteil gestellt. Die Entscheidung zur Ablehnung ist aus Sicht beider Unternehmen nicht nachvollziehbar, da die Voraussetzungen für eine Begrenzung nach Maßgabe des § 41 EEG unverändert zum Vorjahr gegeben sind. Die faktischen Gegebenheiten haben sich gegenüber dem Vorjahr in keiner Weise geändert". Die Anträge der Outokumpu Nirosta und der Outokumpu VDM waren mit Datum 8. Juli abgelehnt worden.

Das Bundesamt wird die Widersprüche gegen die Ablehnungsbescheide nun prüfen. Outokumpu Nirosta und Outokumpu VDM sähen der Prüfung zuversichtlich entgegen, so ein Sprecher.

(RP)
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