Wirtschaft in Krefeld Outokumpu-Betriebsratswahl – dritter Anlauf

Krefeld · Die Wahl eines Betriebsrates bei Outokumpu in Krefeld scheint nicht so einfach zu sein: Nunmehr ist der dritte Versuch gestartet worden, formal korrekt eine Arbeitnehmervertretung zu wählen. In der zweiten Mai-Woche soll die Entscheidung fallen. Unterdessen beharken sich die Kandidaten weiter vor Gericht.

 Dritter Versuch: Die Belegschaft von Outokumpu in Krefeld versucht einen Betriebsrat zu wählen.

Dritter Versuch: Die Belegschaft von Outokumpu in Krefeld versucht einen Betriebsrat zu wählen.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Der dritte Versuch, einen Betriebsrat bei Outokumpu in Krefeld zu wählen, ist gestartet. Nachdem das Arbeitsgericht Krefeld wegen Fehlern in der Abwicklung die erste Wahl für ungültig erklärt und Neuwahlen verlangt hatte, schlug auch der zweite Versuch fehl. Es wurden Fristen nicht beachtet (wir berichteten). Nunmehr unternimmt der Wahlvorstand einen dritten Anlauf für die Betriebsratswahl, die jetzt vom 7. bis 10. Mai stattfinden soll.

Es reiben sich einmal mehr die Kandidaten der „freien Listen“ an denen auf der IG Metall-Liste. Dabei bleibt es nicht bei internen Auseinandersetzungen zum Beispiel darüber, wo auf dem Werksgelände und auf welcher Aushangfläche die Kandidaten für sich werben dürfen. Das Klima zwischen den Bewerbern um ein Mandat scheint vergiftet. Zu einer solchen Annahme gibt ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht Krefeld Anlass, bei dem sich ein Kandidat der freien Listen gegen Behauptungen einer IG Metall-Vertreterin wehrt, die behauptet hatte, er habe sie im Zuge seiner Wahlwerbung bei einem Besuch in ihrem Büro verbal und körperlich attackiert. Dies machte sie publik, und auch der Arbeitgeber erfuhr davon. Der mahnte den Mitarbeiter prompt ab, ohne ihn anzuhören. Das behaupten zumindest die Kollegen. Anlass zu dieser Annahme gibt auch das Urteil der Richterin Karola Dicks-Hell.

In der Verhandlung hatte die Vorsitzende der Kammer zwei Zeugen gehört und den Antrag auf Vereidigung der beiden abgelehnt. Beide seien glaubwürdig mit dem, was sie vorgetragen hätten. Der Entlastungszeuge des Kandidaten der Freien Liste sagte aus, dass er gemeinsam mit seinem Kollegen in den Büros der Hauptverwaltung im Zuge des Wahlkampfs für den Betriebsrat Blumen verteilt habe. Er habe in der Tür des Büros gestanden, in dem die Frau arbeitete, die später die Beschuldigungen erhoben habe. „Ich habe alles im Blick gehabt. Er hat sie nicht an den Arm gefasst und auch nicht verbal attackiert“, sagte er. Die Frau hingegen habe auf den Vorhalt, warum sie den Betriebsratsvorsitzenden unterstütze, erklärt, dass sie „ihm ihr Büro verdankt“ und es ihr egal sei, was mit den Kollegen im Werk passiere.

Die vermeintliche Belastungszeugin konnte die Version der IG-Metall-Kandidatin ebenfalls nicht stützen. Sie habe nicht gesehen, dass der Beschuldigte sie angefasst habe. Dazu seien sie auch viel zu weit auseinandergestanden. „Ich habe die Frau auch nicht aus der Situation herausgeholt, sondern bin zur Toilette gegangen“, sagte die Zeugin. Sie bestätigte, dass der Mann „aggressiv im Tonfall“ gewesen sei.

Richterin Karola Dicks-Hell verurteilte die IG-Metall-Kandidatin dazu, nicht mehr zu wiederholen, dass der Mann sie am „linken Arm gepackt und festgehalten“ und sie „verbal angegriffen“ habe. Bei Zuwiderhandlung müsse sie 5000 Euro zahlen. Ferner wurde sie dazu verurteilt, gegenüber dem Personalchef von Outokumpu die Behauptungen und Vorwürfe gegen ihren Kollegen zu widerrufen.

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