Krefeld Oberbürgermeister Kathstede setzt Abschiebung von Adnan C. aus
Krefeld · Der in St. Anna lebende Mann kann sein Kirchenasyl verlassen. Die FDP hatte eine Reaktion gefordert.
Der in Krefeld lebende Adnan C., der aus Furcht vor einer Abschiebung ins Kirchenasyl geflüchtet ist, muss vorerst nicht mehr mit einer Abschiebung rechnen. Wie Oberbürgermeister Gregor Kathstede (CDU) gestern auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte, hat er einen Brief an Landesinnenminister Ralf Jäger (SPD) geschrieben.
"Ich werde den Fall dem Innenminister vorlegen mit der Bitte, aus humanitären Gründen Herrn C. zu dulden." Bis zu einer Entscheidung des Innenministeriums werde die Abschiebung ausgesetzt. Im Gesetz, so betont Kathstede allerdings, sei die Formulierung "aus humanitären Gründen", nicht aufgeschrieben. Darüber will der Stadtchef auch Adnan C. und die Kirchengemeinde St. Anna nun schriftlich informieren - der Brief wurde gestern auf den Weg geschickt. Kathstede merkte aber auch an, dass der Status der Duldung Adnan C. nicht weiterbringt, weil er nur mit Duldung weiterhin nicht arbeiten darf.
Der Fall Adnan C. wurde in der vergangenen Woche öffentlich: Der Mann kam 1985 als 14-jähriger Junge mit seinen Eltern über die DDR in die Bundesrepublik und wurde seitdem in Deutschland geduldet. Er hat hier geheiratet und ist Vater von drei Kindern. Ihm droht die Abschiebung in die Türkei, weil die Krefelder Ausländerbehörde und das Oberverwaltungsgericht Düsseldorf überzeugt sind, dass Adnan C. nicht, wie er angibt, Libanese ist, sondern Türke. Adnan C. sollte bleiben dürfen, wenn er die türkische Staatsangehörigkeit akzeptierte. Eine schriftliche Bestätigung erhielt er nicht, daraufhin beharrte er auf seiner arabischen Identität. Die Krefelder Behörden wollten C. deshalb festnehmen und abschieben lassen. Also ging C. ins Kirchenasyl.
Oberbürgermeister Gregor Kathstede betonte gestern, dass er bezüglich des unsicheren Nationalitätsstatus inhaltlich nicht an den Aussagen seiner Behörde zweifle: "Es gibt keinen Zweifel, dass die Krefelder Ausländerbehörde einen sauberen Job gemacht hat. Wir reden hier nicht über ein Kommunalgesetz. Ausländerrecht ist ein Bundesgesetz." Der Staat sei in der Pflicht, solche Asylverfahren nach zwei oder drei Jahren, ohne Rechtsmittel, abzuschließen.
Der FDP-Ratsherr Florian-Philipp Ott hatte gestern zuvor in einem offenen Brief an Kathstede gefordert, dass dieser sich des Falls annehmen solle. Er solle seinen Ermessensspielraum nutzen, auch der Familie von Adnan C. Aufenthaltsrecht gewähren. "Als oberster Verwaltungsbeamter haben Sie nicht nur die Möglichkeit, die Abschiebeentscheidung der Ausländerbehörde und potenzielle Ermessensspielräume noch einmal eingehend zu prüfen, sondern deren Votum im Zweifel zu überstimmen." Kathstede sagte gestern, er habe einen solchen Ermessensspielraum nicht. Dieser sei nirgendwo schriftlich hinterlegt.
In früheren dramatischen Fällen hatte Kathstede allerdings interveniert, wenn Personen abgeschoben werden sollten. Dies bestätigte Kathstede selbst - es sei in dramatischen Fällen geschehen, Voraussetzung für ihn sei gewesen, dass die Bürger nicht strafrechtlich auffällig geworden sind. Auch Adnan C. habe sich nach seiner Kenntnis in seinen 30 Jahren in Deutschland nichts zuschulden kommen lassen. Kathstede betonte aber: "Eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt die Stadt nur dann, wenn eindeutig geklärt ist, wo derjenige herkommt."