Krefeld OB Meyer zu Streit um "Et Bröckske: "Bin nicht mundtot gemacht worden"

Krefeld · Der Stadtchef kündigt an, eine Lösung zu suchen, die einen Ausgleich zwischen Investoreninteresse und Denkmalschutz schafft.

 Oberbürgermeister Frank Meyer (SPD).

Oberbürgermeister Frank Meyer (SPD).

Foto: IHK

Oberbürgermeister Frank Meyer (SPD) hat sich gestern gegen den Vorwurf gewehrt, er sei im Streit um den Denkmalschutz für das Krefelder Traditionsgasthaus Et Bröckske von seinem eigenen städtischen Mitarbeiter im Denkmalamt "mundtot" gemacht worden. Er werde nach einer Lösung für das Objekt suchen, beteuerte Meyer. Er erklärte gestern auch, dass er als Oberbürgermeister bei der Frage der Denkmalwürdigkeit eines Objektes keine Handhabe besitze: "Wenn ein Objekt auf kulturwissenschaftlicher Grundlage als Denkmal erkannt wird, muss es als solches eingetragen werden. Das Gesetz lässt den Städten in dieser Hinsicht keinen Spielraum."

 Krefelder Traditionsgasthaus: Et Bröckske.

Krefelder Traditionsgasthaus: Et Bröckske.

Foto: Thomas Lammertz

Vor einem Jahr hatte der Kölner Investor Thomas Deneken das Et Bröckske gekauft. Schon damals stand das Objekt unter vorläufigem Denkmalschutz. Dieser ist nun von der Stadtverwaltung rechtskräftig umgesetzt worden. Der Investor kritisiert, dass die Stadt sein Vorhaben nicht genehmigt, den maroden Bau abzureißen und nah am Original wieder aufzubauen. Insbesondere dem Mitarbeiter in der städtischen Denkmalabteilung macht der Investor schwere Vorwürfe. Oberbürgermeister Frank Meyer positionierte sich gestern nicht zu der Frage, ob er das Et Bröckske für denkmalwürdig hält. "Der Oberbürgermeister hat im Denkmalschutz keine Entscheidungsbefugnis - und zwar unabhängig von seiner persönlichen Meinung zum Thema." Meyer kündigte an, trotz "schwieriger Rechtslage" einen Ausgleich zwischen den Interessen des Investors und den Belangen des Denkmalschutzes anzustreben, um die städtebauliche Entwicklung auf dem Platz an der Alten Kirche voranzubringen: "Wir werden intensiv daran arbeiten, eine Lösung für das 'Et Bröckske' zu finden." Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Krefeld hat bezüglich der ehemaligen Gaststätte "Et Bröckske" ein denkmalschutzrechtliches Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt. Die Grundlage dieses Verfahrens war ein Gutachten des Landschaftsverbandes Rheinland.

Am 20. Februar 2013 hat die Politik im Denkmalausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen außer der FDP beschlossen, das "Et Bröckske" in die Denkmalliste einzutragen. Ein Ermessensspielraum besteht an dieser Stelle weder für die Politik noch für die Stadtverwaltung - es handelt sich laut Stadt um eine sogenannte gebundene Entscheidung.

(RP)
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