Krefeld Neuer Kommunalbetrieb: FDP, Grüne, Linke zweifeln

Krefeld · Die beiden großen Ratsfraktionen bringen das neue "Superamt" - eine Anstalt des öffentlichen Rechts - mit rund 400 Beschäftigten auf den Weg. Gestern stimmten sie der Erweiterung der Satzung zu.

Der Ausgliederung großer Teile der Stadtverwaltung in einen Kommunalbetrieb als Anstalt öffentlichen Rechts steht wohl nichts mehr im Wege: CDU und SPD behielten sich gestern im Rathaus zwar vor, in der Sitzung des Stadtrats am Dienstag, 5. Dezember, noch Ergänzungs- und Änderungsanträge zu stellen, stimmten aber der Erweiterung der Satzung zu. Die Satzung bildet gleichsam die Rechtsgrundlage für den neuen Kommunalbetrieb mit rund 400 Beschäftigten, die in den Sparten Tiefbau, Grünflächen, Sport und Umwelt im Auftrag der Stadt Krefeld tätig werden. FDP, Grüne und Linke lehnten die von der Verwaltung um Oberbürgermeister Frank Meyer und Projektleiter Helmut Döpcke vorgelegten Entwürfe ab.

Die Kritik der Vertreter der drei kleineren Ratsfraktionen ging über einzelne Formulierungen in der Satzung hinaus und war eher grundsätzlicher Natur. Anja Cäsar von den Grünen bemängelte, dass neben dem Verwaltungsrat als Steuerungsgremium des Kommunalbetriebs kein Beirat installiert werden soll, in dem Beteiligte wie Arbeitnehmer und zusätzlicher externer Sachverstand beratend tätig werden. Die rechtlichen Bedenken der Stadtverwaltung könne sie nicht widerlegen. Gleichwohl gab sie zu bedenken, dass ein solcher Beirat für einen Kommunalbetrieb als Anstalt öffentlichen Rechts in anderen Städten existiere.

Joachim C. Heitmann nahm die wirtschaftlichen Vorteile ins Visier, die der Kommunalbetrieb gegenüber der herkömmlichen Verwaltung erzielen soll. Bekanntlich lieferte Döpcke eine Modellrechnung, nach der die Anstalt öffentlichen Rechts in einem Zeitraum von 20 Jahren rund 77 Millionen Euro effizienter arbeiten könne. Heitmann vermutete, dass der Kommunalbetrieb mit seinen Aufgaben negative Auswirkungen auf die Ergebnisse städtischer Töchter habe. Konkret: Die Stadtwerke Krefeld (SWK) verlieren Aufgaben der Stadtentwässerung - Bau und Unterhalt von Kanälen. Die Höhe der Verluste differiert offenbar je nach Standpunkt. Aus der nicht-öffentlichen Sitzung des SWK-Aufsichtsrates werden zwei Millionen Euro pro Jahr genannt, Döpcke geht von gut 180.000 Euro aus. Kosten beziehungsweise Mindereinnahmen von zwei Millionen Euro pro Jahr sollten Einfluss auf den Ausschüttungsbetrag der SWK an die Stadt haben. Hinter den Ausführungen Heitmanns steht die Frage, was macht es für einen Sinn, über zwei Jahrzehnte hinweg angeblich 77 Millionen Euro effizienter zu sein, wenn im Gegenzug 40 Millionen weniger an den städtischen Haushalt ausgeschüttet werden. Das relativiere die vermeintlich bessere Wirtschaftlichkeit des Kommunalbetriebs erheblich. Zumal es noch andere Risikofaktoren gebe.

Basri Cakir interessierten die Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten des Rates besonders. Der neue, erweiterte Kommunalbetrieb soll von einem 18-köpfigen Verwaltungsrat aus Mitgliedern des Stadtrats begleitet werden. Die Leitung übernimmt ein Vorstand. Die Größe des Vorstands ist nach der Satzung nicht festgelegt. Er soll mindestens ein Mitglied haben, kann aber auch aus mehreren Mitgliedern bestehen.

Für etwaige wirtschaftliche Verluste muss die Stadt Krefeld geradestehen. Die Kommune steht in der Gewährsträgerhaftung. Über die Verwendung eines Jahresüberschusses, den Wirtschafts- und den Ergebnisplan soll hingegen allein der Verwaltungsrat und nicht der Stadtrat entscheiden dürfen. Das ist einigen Politikern ein Dorn im Auge. Heitmann bemängelte, dass der Kommunalbetrieb der Kontrolle des Stadtrats insgesamt entzogen sei. Oberbürgermeister Meyer und Stadtdirektorin Beate Zielke halten das hingegen für rechtlich geboten und berufen sich auf die Gemeindeordnung. Heitmann erklärte, dass es aus seiner Sicht wenig Sinne mache, erst kurz vor dem Termine der Ratssitzung Antworten auf noch offene Fragen zu liefern. Die Freien Demokraten benötigten ausreichend Zeit zur Beratung.

Was der Kommunalbetrieb im Einzelnen demnächst an Aufgaben übernehmen soll, wird in einer so genannten Leistungsvereinbarung detailliert festgehalten.

(sti)
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