Schwanenmarkt Nächste Runde im Asbest-Skandal

Krefeld · Eine Aufarbeitung des Asbest-Skandals im Schwanenmarkt steht noch aus: Ob Betreiber und Baufirma sich strafrechtlich verantworten müssen oder mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren davon kommen, ist derzeit noch offen. Anhängig sind bei der Staatsanwaltschaft Krefeld in dem Zusammenhang auch Ermittlungen wegen Erpressung.

 Im Schwanenmarkt hat nach dem Eingreifen der Bezirksregierung bei der Asbest-Sanierung der Wohnungen jetzt alles seine Ordnung.

Im Schwanenmarkt hat nach dem Eingreifen der Bezirksregierung bei der Asbest-Sanierung der Wohnungen jetzt alles seine Ordnung.

Foto: Lammertz, Thomas/Lammertz, Thomas (lamm)

Der Schwanenmarkt-Krimi ist noch nicht zu Ende geschrieben: Es geht im Kern um unsachgemäßen Umgang mit  dem krebserregenden Baustoff Asbest. Bei der Sanierung der insgesamt 199 Wohnungen über der  Einkaufspassage Schwanenmarkt in der Innenstadt an der Hochstraße gingen die Beschäftigten im Auftrag eines Generalunternehmers ohne Atemschutz und ohne luftdichte Schleusen vor. Das gefährliche Mineral wurde offen in der Fußgängerzone aus größerer Höhe in offene Container geworfen und abtransportiert (wir berichteten exklusiv).

Die Betreibergesellschaft wurde nach eigener Aussage mit diesem Wissen erpresst Sie erstattete Anzeigen gegen den namentlich bekannten vermeintlichen Täter. Das Verfahren dazu sei bei der Staatsanwaltschaft Krefeld anhängig, sagte deren Sprecher Axel Stahl am Freitag auf Anfrage unserer Redaktion. Ob der unsachgemäße Umgang mit Asbest ein Umweltdelikt darstellt, sei einer weiteren Prüfung vorbehalten. „Wir nehmen den Umstand zum Anlass, daraus einen eigenen Vorgang zu machen“, erklärte der Oberstaatsanwalt.

Dass Versäumnisse in nicht unerheblichem Umfang bei der Sanierung der Wohnungen vorlagen, bestätigt nicht nur die Abteilung Arbeitsschutz der Bezirksregierung  Düsseldorf, sondern auch Andreas Thielemeier für die Betreibergesellschaft Cemagg Management. Laut Bezirksregierung sei bei der Überprüfung der Baustelle „unsachgemäßer Umgang mit dem Gefahrstoff Asbest“ festgestellt worden. Es wurde deshalb zunächst ein Baustopp verhängt. Nach der Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften (zum Beispiel der Installation einer geeigneten Absaugung und einer Raumluftmessung) seien die Arbeiten durch die Bezirksregierung Düsseldorf wieder freigegeben worden, berichtete deren Sprecherin Dagmar Groß. „Die Ermittlungen in diesem Fall sind noch nicht abgeschlossen, deshalb können wir derzeit nicht mehr sagen“, erklärte sie.

Hinsichtlich der vom Schwanenmarkt erstatteten Anzeige wegen Erpressung, wisse er den Ermittlungsstand nicht , sagte Thielemeier gestern. Ihrem Antrag auf Akteneinsicht sei noch nicht stattgegeben worden. Bei der Sanierung der Wohnungen seien von einem Nachunternehmer „Fehler gemacht“ worden. Die seien inzwischen behoben, die Arbeiten würden entsprechend den Vorschriften fortgesetzt. Eine Überprüfung der Raumluft in den schon fertiggestellten Wohnungen durch ein Fachinstitut aus Münster habe keinen Grund zur Sorge ergeben. „Wir haben uns von der Firma getrennt, die ohne Schutzmaßnahmen mit Asbest umgegangen ist“, sagt Thielemeier. „Wir haben schließlich für eine vernünftige Sanierung bezahlt“, sagte er.

Der unsachgemäße Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen und Baustoffabfällen werde aufgrund der krebserregenden Eigenschaft in der Regel neben der Ordnungswidrigkeit auch als Straftatbestand gesehen, erklärt der Fachanwalt Harald Brennecke. Verstöße gegen Paragraf 319 Strafgesetzbuch (Baugefährdung), § 325 Luftverunreinigung oder § 326 unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen können mit einer Freiheitsstraße von bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort