OVG-Urteil Abwassergebühren: Einsprüche unnötig

Krefeld · Nach dem OVG-Spruch zu den Abwassergebühren werden wohl auch die Krefelder Abwassergebühren sinken. Um wie viel, steht erst fest, wenn das Urteil schriftlich vorliegt. Der KBK sagt: Der Bürger muss jetzt nichts tun.

 „Das, was zu viel gezahlt sein sollte, wird auf jeden Fall verrechnet“: KBK-Vorstand Helmut Döpcke zum weiteren Vorgehen nach dem OVG-Beschluss zu den Abwassergebühren in NRW.

„Das, was zu viel gezahlt sein sollte, wird auf jeden Fall verrechnet“: KBK-Vorstand Helmut Döpcke zum weiteren Vorgehen nach dem OVG-Beschluss zu den Abwassergebühren in NRW.

Foto: Fabian Kamp

Auch in Krefeld werden die Abwassergebühren nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG)  wohl sinken. Das Gericht hat neue Pflöcke für die Berechnung der Gebühren eingeschlagen, die NRW-weit die Neuberechnung  dieser Gebühren erzwingen (wir berichteten). Wie die neue Kalkulation aussehen wird, lässt sich noch nicht sagen, da das OVG-Urteil noch nicht schriftlich vorliegt. Dies erläuterten jetzt die Vorstände des Kommunalbetriebs Krefeld (KBK), Helmut Döpke und Andreas Horster. Beide betonen, dass der Bürger erst einmal gar nichts machen müsse; man müsse vor allem keinen Widerspruch gegen den bestehenden Abwassergebührenbescheid einlegen, um die Option auf  spätere Rückerstattungen offenzuhalten.  „Das, was zu viel gezahlt sein sollte, wird auf jeden Fall verrechnet. Keiner ist schlechtergestellt, wenn er nichts unternimmt, definitiv nicht, alle sind gleichgestellt“, betont Döpke.  Horster appelliert an die Bürger, von Widersprüchen abzusehen, da sie nur unnötigen Verwaltungsaufwand bedeuteten und eben nichts brächten.