Krefeld Mutmaßlicher Serien-Vergewaltiger gesteht sexuelle Nötigung

Krefeld · Vor dem Landgericht hat am Freitag der Prozess gegen einen 28-jährigen Mann begonnen, der im vergangenen Jahr ein halbes Dutzend Frauen nach dem Besuch der Königsburg und anderen Krefelder Diskotheken nach Hause verfolgt haben soll. Laut Anklage soll er dann in ihre Wohnungen eingebrochen sein und sich an den jungen Frauen vergangen haben.

 Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

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Foto: ddp, ddp

Die Staatsanwältin erhob Anklage wegen sexueller Nötigung sowie Missbrauchs und beantragte Sicherheitsverwahrung. Der Angeklagte, ein Bäckereimitarbeiter aus Nettetal, bestritt zum Prozessauftakt einen Großteil der Vorwürfe, räumte nur einen Vorfall ein.

Die meisten der zumeist angetrunkenen jungen Frauen bemerkten nach den Ermittlungen weder den Einbruch noch den Missbrauch. Vielen wurde das Geschehene laut Staatsanwaltschaft erst klar, als sie am nächsten Morgen mit zerschnittenem Höschen, BH oder Top wach wurden.

In einem Fall soll der 28-Jährige sein Opfer mit einem Küchenmesser bedroht haben, um sie zum Oralverkehr zu zwingen. "Ich bringe dich um!", habe er gerufen und habe sich auf die im Bett liegende Frau gekniet, sagte die Staatsanwältin. Nachdem das Opfer jedoch nachdringlich darum flehte, in Ruhe gelassen zu werden, ergriff der 28-Jährige den Ausführungen zufolge die Flucht. Diesen Vorfall bestätigte der Angeklagte. Wegen intensiven Drogenkonsums habe er sich in einer Art Traum gewähnt. Erst als sich die Frau gewehrt habe, sei er zu Bewusstsein gekommen und habe die Flucht ergriffen.

Bei der Tat trug der Mann eine Art Cowboytuch über Mund und Nase sowie weiße Handschuhe ­ Kleidungsstücke, die auch auf Fotos einschlägiger Sleepsex-Pornoseiten getragen werden. Solche Internetseiten hat der Angeklagte häufig besucht ­ die Polizei stellte auf einem Laptop in der Wohnung des Mannes umfangreiches Material sicher. Der Vorsitzende Richter konfrontierte den Mann mit den Fotos und riet ihm eindringlich, sich zu den Taten zu bekennen, wenn er sie begangen habe. "Ich habe die Seiten besucht, weil ich mein Sexualleben mit meiner Freundin verbessern wollte", entgegnete der Angeklagte.

Sollte die Beweislast zu Ungunsten des Angeklagten ausgehen, kann das Gericht die Sicherungsverwahrung nur ablehnen, wenn sie von einer Therapierbarkeit des Mannes ausgehen kann. Der Gutachter gestern: Dazu müsste der Mann aber erstmal erkennen, dass er therapiebedürftig ist.

(RP)
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