Angeklagter aus Krefeld 40-Jähriger muss ins Gefängnis nach Messerangriff auf Ehefrau

Krefeld · Der 40-Jährige war unter anderem wegen versuchten Totschlags angeklagt, verurteilt wurde er lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Gericht ging davon aus, dass er seine Frau hätte töten können, wenn er gewollt hätte.

 Die Verteidiger sprachen  in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht davon, dass der Angeklagte seiner Frau lediglich einen Denkzettel verpassen wollte.

Die Verteidiger sprachen in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht davon, dass der Angeklagte seiner Frau lediglich einen Denkzettel verpassen wollte.

Foto: Samla Fotoagentur/samla.de

Nach einer Messerattacke auf die Ehefrau muss ein Krefelder für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Der 40-Jährige war unter anderem wegen versuchten Totschlags angeklagt, verurteilt wurde er lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Gericht ging davon aus, dass der Angeklagte seine Frau hätte töten können, wenn er gewollt hätte. Er sei der 33-Jährigen körperlich überlegen gewesen und hätte auf dem dunklen Parkplatz die Gelegenheit gehabt, ihr tödliche Verletzungen zuzufügen. Deshalb sei anzunehmen, dass er sie möglicherweise nur verletzen wollte. Das hatte auch ein Sachverständiger ausgeführt. Der Staatsanwalt sah es am Ende der Beweisaufnahme ähnlich und beantragte ebenfalls lediglich eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung. Er hielt eine leicht höhere Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten für angemessen. Das Opfer hatte davon gesprochen, jahrelang unter den verbalen Attacken und Bedrohungen des Angeklagten gelitten zu haben. Kurz zuvor habe sie angekündigt, sich von ihm zu trennen. Ihr Mann habe daraufhin gedroht, sie zu töten. Die Drohung habe sie ernst genommen und große Angst gehabt, als er im September im Auto in einem Waldstück an der Anrather Straße mit dem Springmesser zustach. Die Klinge verfing sich im Reißverschluss ihrer Bluse. Das Opfer wurde an Hand und Brust verletzt. Als Zeugen kamen, konnte die Frau mit dem Auto fliehen. Die 33-Jährige berichtete, dass ihr Mann seit langem unter psychischen Problemen leide und deshalb den Alltag nicht bewältigen könne. Für eine verminderte Schuldfähigkeit reiche dies nicht aus, folgerte das Gericht. Die Verteidiger hatten eine Bewährungsstrafe beantragt. Sie sprachen davon, dass der Angeklagte seiner Frau lediglich einen Denkzettel verpassen wollte.