Planungsrecht Meerbusch will Hafen-Tanklager stoppen

Krefeld · Wenn es um den Krefelder Hafen geht, gehen in Meerbusch alle Alarmglocken an. Im Genehmigungsverfahren für den Bau eines Tanklagers der Caratgas GmbH verweigert die Nachbarstadt die Zustimmung und beruft sich auf einen 40 Jahre alten Vertrag. Außerdem führt sie „unbrauchbare Verkehrsgutachten“ ins Feld.

 Am Wendebecken im Rheinhafen will die Caratgas GmbH einen Binnenterminal errichten (links auf der Fläche, auf der Quarzsand gelagert ist).

Am Wendebecken im Rheinhafen will die Caratgas GmbH einen Binnenterminal errichten (links auf der Fläche, auf der Quarzsand gelagert ist).

Foto: Hafen

Die Caratgas GmbH — eine Tochter der Westfalen-Gruppe — hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf den Antrag gestellt, am Hafenbecken in Krefeld auf rund 40.000 Quadratmetern für etwa 16 Millionen Euro ein so genanntes Binnenterminal für die Be- und Entladung von Flüssiggas bauen und betreiben zu dürfen. Einen entsprechenden Pachtvertrag mit der Krefelder Rheinhafen-Gesellschaft ist bereits Ende 2016 unterzeichnet worden (wir berichteten).

Weil das Projekt Auswirkungen auf die Nachbarstadt Meerbusch haben könnte, wird die Kommune von der Bezirksregierung gehört. Bekanntlich sind die Positionen in Sachen Hafen seit Jahren verhärtet. Zuletzt hat sich Meerbusch noch mit aller Macht gegen die zeichnerische Darstellung einer südlichen Erschließung des Krefelder Hafens über Lank-Latumer Gebiet im Regionalplan mit Erfolg gewehrt. Krefeld solle die Hafenverkehrsproblematik auf eigenem Terrain im Norden über die Bundesstraße 288 lösen. Die Vorbereitungen dazu sind in vollem Gange.

Widerstand gibt es auch beim neusten Hafenvorhaben der Caratgas GmbH. Die Nachbarstadt beruft sich unter anderem auf einen vor 40 Jahren geschlossenen Gebietsänderungsvertrag mit Krefeld. Demnach dürfen in einem Abstand von 500 Metern zur Stadtgrenze keine Betriebe ansiedeln, von denen besonderer Störungen — sprich Emissionen — ausgehen.

Zur Bewertung der Rechtslage hat Meerbusch die auf Verwaltungsrecht spezialisierte Kanzlei Wolter & Hoppenberg aus Münster beaufragt. Die klassifiziert das Bauvorhaben als Störfallbetrieb nach der Seveso III Richtlinie. Auf der Hafenfläche sollen fünf erdgedeckte Druckbehälter für die Lagerung von Flüssiggas, eine Entladestation für Schiffe, drei Befüll- und Entladestationen für Eisenbahnkesselwagen, vier Befüllstationen für Tank-Lastwagen, eine Trafostation, eine Propanflaschenfüllanlage und ein Betriebs- und Technikgebäude entstehen. In der Summe kämen Kapazitäten für 4575 Tonnen Flüssiggas zusammen.

Gutachter hätten zwei Szenarien untersucht: für einen so genannten Lachenbrand und für die „zeitversetzte Zündung der explosionsfähigen Atmosphäre“. In beiden Fällen gingen die Experten von der Freisetzung von Propangas aus. Das Ergebnis: Es sei ein Sicherheitsabstand von 200 Metern nötig. Die nächstgelegene Meerbuscher Wohnbebauung ist mit 490 Metern zum Vorderen Lohweg deutlich weiter weg.

Ein besonderer Dorn im Auge ist der zunehmende Lkw-Verkehr, der laut Antragsteller zu 100 Prozent über Krefelder Gebiet abgewickelt werden soll. Daran glaubt in Meerbusch kein Mensch. Trotz des Durchfahrtverbots für Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht  in Lank-Latum steuern zahlreiche Kraftfahrer den Hafen jeden Tag aufs Neue von Süden her über die Meerbuscher Stadtteile an. Dazu kommen die Rheingemeinden Ilverich, Langst-Kierst und Nierst hinzu.

Die vorgelegten Prognosen seien „völlig unbrauchbar“, erklären die Juristen. Sie berücksichtigten noch nicht einmal den Zuliefer- und Abholverkehr für die neu angesiedelten Logistikdrehscheiben von Amazon und Bauhaus. Die Juristen kritisieren im Namen der Stadt Meerbusch, dass Krefeld solche Ansiedlungen „auf Basis eines völlig überholten Bebauungsplans“ genehmigt habe. Mit dem Hafentanklager kämen weitere 120 Lkw-Fahrten täglich hinzu. Bei der ebenfalls im Genehmigungsverfahren befindlichen Getreidemühle wären es noch einmal zusätzliche 225 Lkw täglich.

Meerbusch hält das Binnenterminal im Hafen für nicht genehmigungsfähig. Die Politik berät am Dienstag, 18. September.

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