Bebauungsplan: Offenlage im Frühjahr 2019 Rheinblick: Lagerhaus soll erhalten bleiben
Krefeld · Das Projekt Rheinblick kreist schon lange in der Warteschleife. Planungsdezernent Martin Linne glaubt, dass es bald Ergebnisse gibt. Im Frühjahr 2019 soll der Entwurf für den Bebauungsplan nach mühsamen Vorgesprächen mit Vertretern des Chemparks offengelegt und im Laufe des kommenden Jahres zum Abschluss gebracht werden.
Licht am Ende des Tunnels sieht Krefelds Planungschef Martin Linne für den Fortgang des Renommierprojekts Rheinblick am Uerdinger Rheinufer. Die Verhandlungen zwischen Vertretern der Stadt und des Chemparks sowie deren Rechtsbeiständen seien weit gediehen. Ein Termin für die dritte Offenlage des Entwurfs für den Bebauungsplan Nummer 772 sei im Frühjahr 2019 zu erwarten. „Der B-Plan ist im Prinzip fertig“, sagte der Beigeordnete im Gespräch mit unserer Redaktion. Die Kommune könnte das Verfahren im kommenden Jahr zum Abschluss bringen.
Das Projekt Rheinblick besteht quasi aus vier Abschnitten. Im südlichen Teil wollen die Grundstückeigentümer Lutz Remmert und Ulrich Schmitter luxuriöse Wohnungen unter Beteiligung prominenter Architekten wie Hadi Teherani (Kölner Kranhäuser) bauen. Weiter nördlich — Richtung Industriestandort Chempark — hat Remmert ein weiteres Areal erworben, auf dem mehrere marode, aber denkmalwürdige Gebäude aus der Zeit der Firma Howinol (Ölmühle Holtz und Willemsen) stehen. Inzwischen habe es laut Linne Gespräche mit den Denkmalbehörden gegeben. Bis auf das alte Lagerhaus direkt am Rhein dürften die Ruinen abgerissen werden, berichtete Linne.
Dieses und das noch weiter nördlich gelegene Grundstück von Heinrich Yoksulian dürfen nur gewerblich genutzt werden. Das Problem, das der Bebauungsplan rechtssicher lösen soll, ist die Nachbarschaft von Wohnen und Industrie. Der Chempark, in dem rund 7000 Menschen arbeiten, will die Sicherheit haben, dass der Bestand und eine weitere Entwicklung des Standorts nicht durch den „Rheinblick“ eingeschränkt wird.
„Wir haben in den Vorgesprächen alle denkbaren Facetten eruiert“, sagte Linne. Die Stadtverwaltung plädiere dafür, etwa beim Lärmschutz mit dem Instrument Bauordnungsrecht zu agieren. Der Chempark wolle alles im B-Plan festschreiben. „Mit dem Bauordnungsrecht lässt sich auf Neuerungen in der Gesetzgebung viel schneller reagieren“, sagte Linne. Alle wissen, wie langwierig eine B-Planänderung sei. Deshalb sei der Chempark derzeit bemüht, eventuelle Änderungen in der Rechtsprechung vorauszusehen und mit einzuarbeiten. „Sorgfalt bei der Erarbeitung des Entwurfs ist jetzt wichtiger als zwei Monate Zeitgewinn“, betonte Linne.
Gegen die schon lange währenden Exklusivgespräche zwischen Stadtverwaltung und Chempark bei der Aufstellung des B-Plans hat die Bezirksregierung Düsseldorf keine Bedenken. Die Auffassung, dass die Bürgerschaft in der nunmehr dritten Offenlage eine unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Detail festgezurrte Lösung zwischen zwei Parteien präsentiert bekommt, teilt die Aufsichtsbehörde nicht.
Einen Zusammenhang zwischen der Abrissgenehmigung für das denkmalgeschützte Casino der Covestro AG und der Rheinblick-Planung existiere nicht, versicherte der Beigeordnete. Gleichwohl hält er eine Verlagerung des Tankschiff-
anlegers R 141 vom jetzigen Standort rund 500 Meter nach Norden auf die „Casino-Fläche“ für „erwartbar“. Damit wäre dann auch das hauptsächliche Lärmproblem für die Wohnbebauung am Rheinblick gemildert.
Weil das Denkmal Casino wirtschaftlich nicht zu betreiben ist, wie der Eigentümer Covestro gutachterlich nachweisen konnte, hätte die Aktiengesellschaft auch ein „Übernahmeverlangen“ anstreben können. Dann hätten Stadt oder Land — je nach Bedeutung des Denkmals — für den Erhalt einspringen müssen. „Daran hatte Covestro kein Interesse. Sie wollen das Grundstück nicht abgeben und selbst nutzen“, sagte Linne.