Krefeld Mann erdrosselt seine Freundin

Krefeld · Ein 24-jähriger Krefelder hat seine 18-jährige Lebensgefährtin in ihrer Wohnung an der Oppumer Straße mit einem Antennenkabel getötet. Nach der Tat flüchtete er. Am Samstag stellte er sich in Rheinland-Pfalz der Polizei.

Es war 4.50 Uhr am Samstagmorgen, als der 24-jährige Sebastian S. die Tür zur Polizeiwache in Andernach aufzog und den Beamten der Nachtschicht erklärte, er habe am Vorabend in Krefeld seine Freundin erdrosselt; in ihrer gemeinsamen Wohnung an der Oppumer Straße. Obwohl der Deutsch-Brasilianer offensichtlich Drogen konsumiert hatte, erschien den Polizisten seine Aussage glaubhaft. Sie informierten ihre Kollegen in Krefeld.

Samstagvormittag verschafft sich die Polizei gewaltsam Zugang zu der Wohnung im ersten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses. Im Schlafzimmer finden sie die 18-Jährige leblos auf dem Boden liegend; ein Antennenkabel ist um ihren Hals gewickelt. Die junge Türkin atmet nicht mehr, hat keinen Puls.

Eine erste Untersuchung ergibt, dass ihr Tod durch Drosseln mittels des Antennenkabels eintrat. In Krefeld wird eine Mordkommission unter Leitung von Hauptkommissar Gerd Hoppmann eingesetzt. Täter und Opfer sind der Polizei nicht unbekannt. Schon im November und zuletzt im Januar mussten die Beamten einschreiten, weil sich das arbeitslose Paar, das erst seit Oktober 2009 in Krefeld wohnte, heftig stritt. Einmal verwiesen die Polizisten den Mann der Wohnung, einmal die Frau. Mitglieder der Mordkommission fahren nach Andernach, holen Sebastian S. dort ab und vernehmen ihn.

Am Freitag habe es einen stundenlangen Streit gegeben, berichtet der 24-Jährige. Ihre Beziehung sei nicht einfach gewesen. Seine Freundin habe bis zuletzt Kontakte zu anderen Männern gehabt. Dieses Mal sei es aber um die angespannte finanzielle Lage gegangen. Im Verlaufe des Streites habe die 18-Jährige ihn mit einem Messer bedroht, später habe sie im Schlafzimmer mit einem Antennenkabel nach ihm geschlagen. Da habe er ihr das Kabel abgenommen, es um ihren Hals gelegt und gezogen, bis sie tot war.

Hoppmann: "Es ist aber in keiner Weise von einer Notwehrsituation auszugehen." Am Sonntagmittag wird S. dem Haftrichter vorgeführt. Er erlässt Haftbefehl. Als Grund steht auf dem Dokument: "Totschlag".

(RP)
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