Corona-Pandemie in Krefeld Lehrkraft an der Tucholsky-Schule ist positiv getestet

Krefeld · Eine Lehrkraft der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule im Westbezirk ist positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Das teilte die Stadt am Freitag mit. In Krefeld haben sich sechs weitere Personen mit dem Corona-Virus infiziert.

 An der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule ist eine Lehrkraft positiv auf das Corona-Virus getestet worden.

An der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule ist eine Lehrkraft positiv auf das Corona-Virus getestet worden.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Eine Lehrkraft der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule im Westbezirk ist positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Das teilte die Stadt am Freitag mit. In Krefeld haben sich sechs weitere Personen mit dem Corona-Virus infiziert. Die Gesamtzahl positiver Tests steigt somit auf 907. Aktuell (Stand: Freitag, 0 Uhr) sind 75 Krefelder infiziert, das sind zwei mehr als am Vortag. Als genesen gelten 807 Personen. 25 Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert waren, sind inzwischen verstorben. Eine Person wird aktuell in den Kliniken behandelt, sie muss aber nicht beatmet werden. Das Robert-Koch-Institut meldet als Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (7-Tage-Inzidenz) für Krefeld den Wert 23,8. Das Diagnosezentrum verzeichnet inzwischen 14.115 Erstabstriche. Die Zahl der Quarantänen beträgt nun 3254. Die Lehrkraft an der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule hatte zu zwei weiteren Lehrkräften direkten Kontakt. Diese drei Personen sind nun in Quarantäne beziehungsweise häuslicher Isolation.

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) kontrolliert an den Haltestellen weiter, ob die Maskenpflicht eingehalten wird. Am Donnerstag wurden am Nordwall und an der Rheinstraße insgesamt drei Bußgelder wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht im Bereich der Haltestellen verhängt. Ein weiteres Bußgeld wurde gegen eine Person verhängt, die dem KOD ihre Personalien nicht mitteilen wollte. Es handelte sich um einen Wiederholungsfall: Auch Mitte August schon hatte diese Person zunächst die Herausgabe der Personalien verweigert. Auf sie kommt als „Wiederholungstäter“ nun ein erhöhtes Bußgeld wegen des Maskenverstoßes sowie zusätzlich auch aufgrund der Weigerung zur Herausgabe der Personalien (Verstoß gegen § 111 des Ordnungswidrigkeitengesetzes) zu.

(sti)
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