Der Serienbetrug wurde ihm leicht gemacht Lebensmittelmarkt betrogen – Haft für 34-Jährigen

Krefeld · Angeklagter muss wegen gewerbsmäßigen Betrugs für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Vor dem Schöffengericht hat er gestanden, einen Schaden von mehreren tausend Euro verursacht zu haben.

 Vor dem Schöffengericht hat der Krefelder unter anderem gestanden, durch Bestellungen bei einem Lieferdienst eine Schaden von mehreren tausend Euro verursacht zu haben.

Vor dem Schöffengericht hat der Krefelder unter anderem gestanden, durch Bestellungen bei einem Lieferdienst eine Schaden von mehreren tausend Euro verursacht zu haben.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

(BL) Ein 34-Jähriger muss wegen gewerbsmäßigen Betrugs und weiteren Taten für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Vor dem Krefelder Schöffengericht hat er unter anderem gestanden, durch Bestellungen bei einem Lieferdienst einen Schaden von mehreren tausend Euro verursacht zu haben.

Hauptsächlich Zigaretten, aber auch Lebensmittel und weitere Dinge des täglichen Bedarfs hatte der Mann immer wieder unter falschem Namen bestellt. Manchmal waren es sogar zwei Lieferungen an einem Tag. Innerhalb von drei Monaten entstand dem Lebensmittelmarkt ein Schaden von knapp 6000 Euro. Der teuerste Einkauf lag bei etwa 500 Euro. Der Serienbetrug sei dem Mann leicht gemacht worden, sagte der Verteidiger des 34-Jährigen. Sein Mandant habe bei der Bestellung per E-Mail immer die selben drei Lieferadressen angegeben, auf der Gerberstraße und auf dem Südwall. Den Boten fing er in den Hauseingängen ab. Dass das keinem aufgefallen ist, sei mehr als eigenartig, sagte der Verteidiger. In die Freiheitsstrafe wurde eine alte Verurteilung von fünf Monaten einbezogen.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe zunächst über seinen Anwalt einräumen lassen. Dann machte er weitere Angaben. „Ich bin nicht arbeiten gegangen und brauchte Geld“, sagte er zu seinem Motiv. Bei seiner Inhaftierung habe er aber schon eine feste Stelle gehabt und sein Chef wolle ihn wieder einstellen. Auch lebe er jetzt in einer festen Beziehung und wolle in eine andere Stadt ziehen. Das Schöffengericht sah keine Grundlage für eine Bewährungsstrafe. Der Krefelder war seit seiner Jugendzeit immer wieder aufgefallen. Außerdem stand er während der Begehung einiger Taten bereits unter Bewährung.

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