Krefeld Lebensmittel-Erpresser vor Gericht geständig

Krefeld · Wegen versuchter räuberischer Erpressung muss sich seit Dienstag ein 38-jähriger Bremer vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts verantworten. "Produkte toxisch versetzt", stand auf einem Schreiben, in das der geständige Angeklagte das Logo eines großen Krefelder Tiernahrungsmittelvertriebes einkopiert hatte.

 Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

Foto: ddp, ddp

In einem nachfolgenden ähnlichen Schreiben erweiterte er diesen Text: "Forderung: 250 000 Euro. Toxische Dosiserhöhung: Folgende Woche lethal und PR-Wirksam wenn keine Kooperation erfolgt! Kontakt: Stellenanzeige HAZ 21 6 2010 Montagsausgabe mit E-Mail/Handy".

Beigepackt war eine Dose Katzennahrung, auf die der Angeklagte die Kopie eines Totenkopfes aufgeklebt hatte. In die Katzennahrung hatte der Täter eine geringe Menge des Neuroleptikums Levomeprazimin gespritzt. Eine in gleicher Weise präparierte Packung setzte der Angeklagte gut sichtbar in das Verkaufsregal einer Bremer Filiale dieser Firma. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, schickte er an zwei Hamburger Filialen der Krefelder Firma ähnlich lautende Schreiben.

Der Tiernahrungsvertrieb ging zum Schein auf die Forderung des Erpressers ein und veröffentliche in einer Hannoverschen Tageszeitung die verlangte Stellenanzeige. Zugleich überließ das Unternehmen die weitere Bearbeitung der Krefelder Kripo. Bei den Ermittlungen wurde bekannt, dass der Angeklagte auf die gleiche Weise einen Bremer Frischkäsehersteller zu erpressen versuchte. Von diesem wollte der Erpresser eine Million Euro. Auch der Bremer Betrieb hatte den Fall sofort der Polizei übergeben.

Die Geldübergabe organisierte der Täter telefonisch mit einer extra dafür angeschafften SIM-Karte, indem er die Überbringer des Geldes von Ort zu Ort schickte. Aus Angst, bei der Übergabe verhaftet zu werden, schreckte der Täter aber vor der Übernahme des Geldes zurück. Dann flog er mit seinen Kindern zu einem Wochenende nach Berlin. Bei der Rückkehr wurde er noch am Flughafen verhaftet.

Als Motiv gab der 38-Jährige an, er habe die Erpressung als einzigen Ausweg aus seiner finanziellen Situation gesehen. Die Menge des eingespritzten Beruhigungsmittels sei ungefährlich für Mensch und Tier gewesen. Dies bestätigten die Laborgutachten. Dennoch wäreden Firmen unermesslicher Schaden entstanden, wenn die Erpressung öffentlich geworden wäre. Das Urteil wird am Freitag verkündet.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort