Krefeld Laternen-Aus – zweite Stufe

Krefeld · Die zweite Phase der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung in Krefeld beginnt am kommenden Montag, 16. Juli, um 1.15 Uhr und jeweils bis 3.30 Uhr an fünf Wochentagen – ausgenommen sind die Nächte von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag. Die zweite Phase umfasst die Bereiche Traar, Verberg und Elfrath, Fischeln, Stahldorf und Königshof sowie Oppum.

 Die zweite Phase der Abschaltung der Straßenbeleuchtung umfasst Traar, Verberg und Elfrath, Fischeln, Stahldorf und Königshof sowie Oppum. Karte: Archiv

Die zweite Phase der Abschaltung der Straßenbeleuchtung umfasst Traar, Verberg und Elfrath, Fischeln, Stahldorf und Königshof sowie Oppum. Karte: Archiv

Foto: Stadt Krefeld

Die zweite Phase der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung in Krefeld beginnt am kommenden Montag, 16. Juli, um 1.15 Uhr und jeweils bis 3.30 Uhr an fünf Wochentagen — ausgenommen sind die Nächte von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag. Die zweite Phase umfasst die Bereiche Traar, Verberg und Elfrath, Fischeln, Stahldorf und Königshof sowie Oppum.

Seit dem 18. Juni ist die Nachtabschaltung in den Außenbezirken um Hüls, Forstwald, Benrad, Gatherhof, Tackheide, Linn und Gellep-Stratum umgesetzt.

Die letzte Phase ab Donnerstag, 16. August, umfasst dann die restlichen Bereiche des Stadtgebietes mit Uerdingen, Bockum und der Innenstadt. Die Abschaltung der Straßenbeleuchtung an fünf Tagen der Woche für jeweils zweieinhalb Stunden in der Nacht ist eine Maßnahme des so genannten Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Krefeld, die vom Stadtrat im Oktober 2010 beschlossen und noch einmal im Februar dieses Jahres bestätigt wurde. Jährlich sollen dadurch rund 225 000 Euro eingespart werden. Nötig waren dafür Investitionskosten in Höhe von insgesamt rund 249 000 Euro für technische Änderungen an Schaltanlagen und die Markierung der gut 29 000 Laternenmasten auf Krefelder Stadtgebiet mit einem roten Folienring.

Durch diese Kennzeichnung wird deutlich gemacht, dass die entsprechenden Laternen nicht durchgängig in Betrieb sind. Durchgängig in Betrieb bleibt die Straßenbeleuchtung nachts weiterhin an allen Zebrastreifen. Dies ist durch die technischen Änderungen an Schaltanlagen sichergestellt. Nicht abgeschaltet wird die Straßenbeleuchtung außerdem in den Nächten zu Feiertagen wie Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Allerheiligen und Weihnachten.

(RP)
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