Landtagswahl NRW Bürger können Daten im Wählerverzeichnis prüfen

Krefeld · Wer bis zum 24. April keinen Wahlschein für die Landtagswahl erhalten hat, kann seine Daten überprüfen. Auch die Briefwahl lässt sich nun beantragen.

 Die Landtagswahl für Nordrhein-Westfalen findet am 15. Mai statt.

Die Landtagswahl für Nordrhein-Westfalen findet am 15. Mai statt.

Foto: dpa/Bodo Schackow

(RP) Am 15. Mai findet die Landtagswahl statt. Wahlberechtigte haben die Möglichkeit, die Daten zu ihrer Person im Wählerverzeichnis zur NRW-Landtagswahl zu überprüfen. Darauf macht die Stadtverwaltung Krefeld aufmerksam.

Wahlberechtigte erhalten bis spätestens zum 24. April eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen.

Bürger können das Wählerverzeichnis für die Stimmbezirke der Stadt Krefeld von Montag, 25. April, bis Freitag, 29. April, während der Dienststunden von Montag bis Mittwoch, 8.30 bis 17 Uhr, am Donnerstag von 8.30 bis 17.30 Uhr und am Freitag von 8.30 bis 13 Uhr einsehen im Briefwahlbüro, Stadthaus, Konrad-Adenauer-Platz 17, 47803 Krefeld, Zimmer 246 und 247. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist, spätestens am 29. April 2022 bis 13 Uhr, im Briefwahlbüro vor Ort Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 13. Mai, 18 Uhr, beim Briefwahlbüro mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Zur Landtagswahl sind rund 159.000 Krefelder wahlberechtigt. Nordrhein-Westfalen ist in 128 Landtagswahlkreise eingeteilt. Auf die Stadt Krefeld entfallen der Landtagswahlkreis 48 Krefeld I – Viersen III und der Wahlkreis 49 Krefeld II. Der Wahlkreis 48 Krefeld I – Viersen III umfasst das Gebiet der Krefelder Stadtbezirke West, Süd, Fischeln, Oppum-Linn sowie das Gebiet der Stadt Tönisvorst. Der Wahlkreis 49 Krefeld II umfasst das Gebiet der Stadtbezirke Nord, Hüls, Mitte, Ost und Uerdingen.

Das Briefwahlbüro für die Krefelder Landtagswahlkreise ist seit dem 11. April geöffnet. Es befindet sich am Stadthaus, Konrad-Adenauer-Platz 17. Die Öffnungszeiten sind montags bis mittwochs von 8.30 bis 17 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 17.30 Uhr und freitags von 8.30 bis 13 Uhr. In diesem Büro können Briefwahlanträge persönlich gestellt werden und es kann direkt vor Ort gewählt werden. Briefwahlanträge können auch online über den auf der Wahlbenachrichtigung befindlichen QR-Code oder auf der Website der Stadt unter www.krefeld.de/de/buergerservice/landtagswahl-2022-briefwahlantrag/ oder per Post mit dem Antragsformular auf der Wahlbenachrichtigung gestellt werden.

Informationen gibt es auch per E-Mail an wahlen@krefeld.de oder per Telefon unter 02151-864490. Informationen zur Landtagswahl gibt es außerdem unter www.krefeld.de/de/buergerservice/landtagswahl-einstiegsseite/.

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