Anstalt öffentlichen Rechts Oberbürgermeister erzwingt sein „Superamt“

Krefeld · Beide Seiten stehen sich unversöhnlich gegenüber: Oberbürgermeister und Personalrat. Streitpunkt ist der Kommunalbetrieb als Anstalt öffentlichen Rechts, in dem rund 400 frühere Beschäftigte der Stadtverwaltung tätig werden sollen.

 Oberbürgermeister Frank Meyer (r., SPD) fasst Dringlichkeitsbeschluss.

Oberbürgermeister Frank Meyer (r., SPD) fasst Dringlichkeitsbeschluss.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

hat der Personalrat der Krefelder Stadtverwaltung deutlich gemacht, dass er die Ausweitung des Kommunalbetriebs als Anstalt öffentlichen Rechts mit Personal und weiteren Aufgaben ablehnt. Die Konstruktion des neuen „Superamtes“ mit rund 400 Beschäftigten soll angeblich über einen Zeitraum von 20 Jahren betrachtet rund 77 Millionen Euro effizienter sein. Die Zweifel daran sind groß, in der Politik und bei den Mitarbeitern.

Transparent und im Dialog mit den Betroffenen sollte die so genannte Modernisierung der Kommunalverwaltung eingeleitet und vollzogen werden. Das klingt in den Ohren des Gesamtpersonalrats geradezu wie Hohn. Trotz der Bedenken setzte sich die Verwaltungsspitze über die Vorbehalte hinweg. Statt zu erklären und nachzuarbeiten tagte eine  Einigungsstelle und setzte sich mit 4:3 Stimmen gegen die Belegschaft durch. Oberbürgermeister Frank Meyer und der CDU-Ratsherr  Philibert Reuters unterzeichneten daraufhin einen Dringlichkeitsbeschluss, um den Zeitplan für den Kommunalbetrieb einhalten zu können.

In der Folge kündigte die Stadt die Erweiterung der Aufgaben der Anstalt des öffentlichen Rechts und den Umzug der Mitarbeiter an den Ostwall mit. Der Personalrat der Stadtverwaltung sparte von Beginn an  nicht mit Kritik an Oberbürgermeister Frank Meyer und dem Vorstand des Kommunalbetriebs Krefeld, Helmut Döpcke. „Für den Gesamtpersonalrat ist es völlig unverständlich, warum die Verwaltung so handelt. Unsere Auffassung, dass hier eine Organisation auf Teufel komm raus und mit dem Kopf durch die Wand umgesetzt werden soll, obwohl es noch viele ungeklärte Fragen gibt, bestätigt sich durch das Verwaltungshandeln“, hieß es in einem Informationsblatt des Personalrats.

 Helmut Döpcke, Vorstand des Kommunalbetriebs.

Helmut Döpcke, Vorstand des Kommunalbetriebs.

Foto: Thomas Lammertz/Lammertz, Thomas (lamm)

Der hat die geplante Verwaltungsreform ins Stocken gebracht und die Zustimmung zur Erweiterung des Kommunalbetriebs, in dem rund 400 Mitarbeiter aus den Bereichen Umwelt, Sport, Bäder, Tiefbau und Grünflächen einschließlich der Betriebshöfe, Maschinen- und Fuhrparks sowie die Stadtentwässerung organisiert werden sollten, verweigert.

Den Mitarbeitervertretern fehlen etwa konkrete Stellenpläne und Aufgabengliederungspläne sowohl für die Beschäftigten, die in den Kommunalbetrieb wechseln, als auch für diejenigen, die in der so genannten Kernverwaltung bleiben sollen. Darüber hinaus sei unklar, wie Problemlösungen für die neu geschaffene Schnittstelle zwischen Kernverwaltung und Kommunalbetrieb aussehen kann. Die Antworten darauf, möchte Personalratschef Heribert Boosen vor der Zustimmung kennen. Die Verwaltung halte das für nicht nötig, sagte er.

Mit dem nicht einvernehmlichen Ergebnis der Einigungsstelle und dem Dringlichkeitsbeschluss sind die Einwände und Bedenken der Betroffenen erst einmal vom Tisch. Nun hat es der Rat der Stadt in seiner Sitzung am Donnerstag, 5. Juli, in der Hand. Der Rat soll den Dringlichkeitsbeschluss im Nachhinein genehmigen.

Bedenken gegen das neue Superamt kamen in der Vergangenheit von den kleineren Ratsfraktionen. Anja Cäsar von den Grünen nannte den Kommunalbetrieb einen „Selbstbedienungsladen“. Ihre Kollegen bezweifelten die Vorteile des Konstrukts gegenüber der bisherigen Struktur der Verwaltung. Die FDP wiederum glaubte nicht an die wirtschaftlichen Prognosen.

Entscheidend dafür sind vor allem die Auswirkungen eines neuen Umsatzsteuerrechts, das ab dem Jahr 2021 in Kraft treten soll. Überall da, wo die Kommune gleichsam in den Wettbewerb mit der Privatwirtschaft tritt, soll demnächst Umsatzsteuer berechnet werden. Im schlechtesten Fall kämen laut Döpcke Mehrkosten in Höhe von 50,8 Millionen Euro auf die Stadt Krefeld zu. Derzeit bereite er eine Anfrage an das Finanzamt mit der Bitte vor, eine „verbindliche Auskunft“ zu erteilen, wo und in welchem Umfang der neue Kommunalbetrieb umsatzsteuerpflichtig sei. Von einer Antwort ist bislang nichts bekannt. „Ich gehe davon aus, dass dies in allergrößten Teilen nicht der Fall sein wird“, erklärte der Projektleiter und verweist auf die Stadt Mönchengladbach, die für ihre Anstalt des öffentlichen Rechts bereits eine solch positive Auskunft erhalten habe.

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