Konzept für die öffentliche Religionsausübung in Krefeld FDP-Interesse am Ruf des Muezzin

Krefeld · Ein von katholischen, evangelischen und muslimischen Religionsgemeinschaften gemeinsam erarbeitetes Konzept für die öffentliche Religionsausübung könnte für die Stadtverwaltung Krefeld eine wichtige Orientierung sein. Diese Auffassung vertreten die Freien Demokraten in der Seidenstadt.

 „Das Grundgesetz garantiert freie Religionsausübung“, sagt Joachim C. Heitmann.

„Das Grundgesetz garantiert freie Religionsausübung“, sagt Joachim C. Heitmann.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Anlass für ihre Stellungnahme am Donnerstag ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster. „Die Entscheidung darüber, ob der Muezzinruf öffentlich und mittels Lautsprecher erfolgen kann, ist jeweils die Entscheidung über den Einzelfall. Sie ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung und nicht der Politik. Die Verwaltung hat sich an Recht und Gesetz zu halten. Das Grundgesetz garantiert die freie Religionsausübung“, kommentiert FDP-Fraktionsvorsitzender  Joachim C. Heitmann gestern die Entscheidung der  Münsteraner Richter über eine Nachbarschaftsklage gegen den Ruf des Muezzin in Oer-Erkenschwick. Die Klage eines Nachbarn dort wurde abgewiesen. Die Krefelder FDP-Fraktion hatte sich in einer Anfrage an den Rat im April danach erkundigt, auf welcher Rechtsgrundlage in Krefeld der Muezzin-Gebetsruf nur während der Corona-Pandemie mit zwangsgeschlossenen Moscheen genehmigungsfähig sei und einen Vorstoß für eine Dauergenehmigung unternommen. Die Stadt hatte laut FDP mitgeteilt, dass der Verwaltung keine Anträge oder Anfragen zur Zulassung des Muezzin-Gebetsrufs vorlägen. „Jede öffentliche Religionsausübung kann reguliert werden, keine darf stranguliert werden“, sagte Heitmann.

(sti)
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