Bürgermonitor aus Krefeld Zu wenig Geld für einen Integrationshelfer

Krefeld · Die Stadt Krefeld verweigert einen Antrag von Elena Reit für die Erhöhung von Stunden für einen Integrationshelfer. Für die Krefelderin bedeutet dies eine Gefährdung ihrer Arbeitsstelle.

 Die alleinerziehende Mutter Elena Reit  braucht einen Integrationshelfer für ihren Sohn Liam, der an Autismus und einer motorischen Störung leidet.

Die alleinerziehende Mutter Elena Reit  braucht einen Integrationshelfer für ihren Sohn Liam, der an Autismus und einer motorischen Störung leidet.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, heißt es im Grundgesetz. Eine Aussage, an der Elena Reit zweifelt, und das nicht ohne Grund. Was die alleinerziehende Mutter derzeit durch das Jugendamt der Stadt Krefeld erfährt, wirft die Frage auf, ob der Satz aus dem Grundgesetz umgesetzt wird. Ihr an Autismus und einer motorischen Störung leidende Sohn Liam kam im vorigen Jahr in die Grundschule. Zuvor hatte er eine heilpädagogische Tagesstätte besucht, in der er in einer Kleingruppe von Fachpersonal betreut wurde und eine gute Entwicklung zeigte. Mit dem Wechsel in eine Grundschule, wo er eins von wenigen Förderkindern ist, erhielt der Sechsjährige einen Integrationshelfer, auch kurz I-Helfer genannt. Dieser wurde für sechs Stunden am Tag durch den Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung genehmigt. „Mit war von Anfang an klar, dass das nicht reicht. Doch mir wurde mitgeteilt, wir sollten es mal versuchen und schauen wie es läuft“, berichtet Elena Reit.

Für Lima bedeutet dies eine Betreuung von 8 bis 14 Uhr. Danach muss er die OGS verlassen, die allen anderen Schülern hingegen bis 16 Uhr offen steht. Hier weigert man sich nämlich den Erstklässler ohne I-Helfer zu betreuen. Für Elena Reit, die halbtags in ihrem Beruf als Zahnarzthelferin arbeitet, heißt dies, auf die Minute pünktlich Feierabend machen und an der Schule stehen. Etwas, dass gerade in ihrem Beruf nicht einfach ist. Die ersten zeitlichen Probleme tauchten schnell auf.

Anfang November kontaktierte Elena Reit daher den Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung und bat um eine Aufstockung der Stunden des I-Helfers. „Zumal es mir wichtig ist, dass Liam die Angebote der OGS mit nutzen kann. Dort hat er auch einen Freund gefunden und das Lernen des sozialen Miteinanders ist für ein autistisches Kind mehr als nur wichtig. Für Liam ist es schwierig, mit anderen Menschen umzugehen. Er lernt das, aber langsam“, sagt sie. Es sollte ein Hilfeplanungsgespräch stattfinden, doch das kam nicht zustande. Die alleinerziehende Mutter wandte sich erneut an den zuständigen Fachbereich. Zumal sie eine weitere Frage betreffend der Sommerferien hatte und zwar, ob ein I-Helfer auch während der Ferien in Anspruch genommen werden könnte.

Im Februar kam ein Schreiben mit der Aufforderung, den Bescheid über den Pflegegrad von Liam zu zusenden. Dieser werde von der wirtschaftlichen Jugendhilfe zur Überprüfung der Erhöhung der Stunden benötigt. Einen Tag, nachdem dieses Schreiben bei Elena Reit eingegangen war, lag ein weiteres Schreiben vom selben Fachbereich im Briefkasten. In dem befanden sich zwei identische Briefe, die an ihren Sohn Liam adressiert waren und vom Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung kamen. Einer war auf den 15. und einer auf den 12. Februar datiert. Die Kernaussage: „Nach Überprüfung des Antrages beachsichtige ich, diesen abzulehnen“. Die Begründung: „Bei einer Übernahme der bereits oben genannten, nicht abgedeckten Betreuungszeiten wäre Ihre Mutter besser gestellt als Eltern, die ebenfalls an die Zeiten des Schulbeginns und des Schulendes gebunden sind und ihr Leben danach ausrichten müssen“.

Für Elena Reit eine nicht nur unverständliche Antwort, da andere Eltern die OGS, die zum Schulangebot gehört, bis 16 Uhr nutzen können. Sie stellt sich die Frage, wie eine Ablehnung vor einer Überprüfung erfolgen kann. Denn schließlich hatte der Fachbereich den einen Tag zuvor schriftlich angeforderten Pflegegrad von Liam noch gar nicht erhalten. Zumal eines der beiden identischen Schreiben ein noch früheres Datum trug. Eine Ablehnung vor einer Überprüfung?

Bei der Stadt Krefeld verschanzt man sich hinter Datenschutz und Paragraphen. Es könnten keine Auskünfte zum Fall gegeben werden, heißt es von der Pressestelle der Stadt Krefeld. Dort zitiert man stattdessen Paragraphen, die Hilfe versprechen, es aber nicht tun. Elena Reit hat jetzt einen Anwalt eingeschaltet, da sie sich unter anderem sorgt, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, weil es an der Betreuung für Liam mangelt. Sie versteht nicht, warum das Amt nicht in die wesentlich geringeren Kosten für eine Stundenerweiterung eines I-Helfers investiert, statt es darauf ankommen zu lassen, dass sie und ihr Sohn eventuell ein Sozialfall werden.

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