Pkw kam aus den Niederlanden Krefelder Zoll beschlagnahmt 40.000 Schmuggelzigaretten

Krefeld · Der Schmuggler erzählte den Beamten, die Ware in Holland auf dem Schwarzmarkt bei einem Chinesen gekauft zu haben. Den 30-Jährigen erwartet ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung.

 Rauchen ist tödlich: Der 30-jähriger Fahrer hatte die Zigaretten im Kofferraum seines Pkw deponiert.

Rauchen ist tödlich: Der 30-jähriger Fahrer hatte die Zigaretten im Kofferraum seines Pkw deponiert.

Foto: Zoll Krefeld

Die Sicherstellung von mehr als 40.000 Stück geschmuggelte Zigaretten waren das Ergebnis einer Zollkontrolle Ende Ende April beim Zoll aus Krefeld. Am frühen Nachmittag des 29. April reiste aus den Niederlanden ein 30-jähriger Mann mit seinem Pkw über die Bundesautobahn 61 nach Deutschland ein. Der aus der Voreifel stammende Mann konnte mit seinem Pkw kurz hinter der Grenze an der Anschlussstelle Nettetal West durch die Krefelder Zollstreife angehalten und kontrolliert werden.

Nach den ersten Einlassungen hinsichtlich des Reisegrundes gab der Mann zu verstehen, dass er sowohl die niederländische als auch die deutsche Staatsbürgerschaft besäße. Er käme deshalb auch gerade aus Venlo, da er dort bei der Gemeinde seinen niederländischen Pass verlängern lassen wollte. Den geschulten Blicken der Zöllner war allerdings nicht entgangen, dass die verschmierte Kleidung des Reisenden nicht zu der Aussage des vorgetragenen Reisegrunds passte.

Die eingehende Überprüfung des Kofferraums zeigte dann auch unmittelbar den eigentlichen Anlass seines Besuchs der niederländischen Stadt, 40.000 unversteuerte Zigaretten einer bekannten Marke. Auch hierfür hatte der vermeintliche Schmuggler sofort eine Erklärung: „Die habe ich in Holland auf dem Schwarzmarkt bei den Chinesen gekauft. Ich dachte, die seien steuerfrei. Da steht doch ,Duty-Free’ drauf“, so der Mann weiter. Dass es sich bei den geschmuggelten Zigaretten um Totalfälschungen handelte, verschwieg er dabei geflissentlich.

Die Zöllner beschlagnahmten das Schmuggelgut und leiteten gegen den mutmaßlichen Schmuggler ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein. „Häufig werden geschmuggelte Zigaretten als Totalfälschungen mit der Banderole Duty-Free auf den Schwarzmarkt gebracht, um das Entdeckungsrisiko zu umgehen und ein legales Kaufgeschäft vorzutäuschen. Weiterhin kann damit auch der niedrige Schwarzmarktpreis besser begründet werden“, so der Einsatzleiter der Zollstreife.

Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Essen übernommen. Nur bei der Einreise oder Rückkehr aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat nach Deutschland dürfen im Duty-Free-Shop unversteuert erworbene legale Zigaretten im Rahmen der Reisefreimengen abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden. Seit dem 1. Juli 1999 müssen bei Reisen innerhalb der Europäischen Union ausnahmslos alle Waren, die in einem Duty-Free-Shop gekauft worden sind, beim Zoll angemeldet und die Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und eventuell Verbrauchsteuer) entrichtet werden. Es gelten hierbei keine Reisefreimengen.

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