Corona-Regeln in Krefeld Was ist erlaubt? Wo wird geimpft? Wo gilt 2G?

Krefeld · Die Pandemie sorgt für Einschränkungen. Wo in Krefeld geimpft wird, wo 2G (Zugang nur für Geimpfte und Genesene) oder 3G (Geimpfte, Genesene und Getestete) gilt – ein Überblick.

 Welche Corona-Regeln aktuell für Krefeld gelten, zeigen wir in der großen Übersicht.

Welche Corona-Regeln aktuell für Krefeld gelten, zeigen wir in der großen Übersicht.

Foto: dpa/Robert Michael

Corona hat die Stadt fest im Griff. Es gelten massive Einschränkungen für alle Bürger. Ungeimpfte haben nicht mehr viel Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Es greift die 3G-Regel am Arbeitsplatz sowie im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, es gelten einheitliche Testpflichten in Pflege- und Altenheimen. Das Gesetz ermöglicht zudem Corona-Eindämmungsmaßnahmen wie die Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen.

Wo in Krefeld 2G (Zugang nur für Geimpfte und Genesene) oder 3G (Geimpfte, Genesene und Getestete) gilt, zeigt ein Überblick:

Impfen:

Auch in den kommenden Tagen gibt es an mehreren Stellen in Krefeld ein kontinuierliches Impfangebot zum Schutz vor dem Coronavirus. Das Impfzentrum Seidenweberhaus in Krefeld ist an allen Werktagen von 8 bis 20 Uhr geöffnet, auch zwischen den Feiertagen vom 27. bis 30. Dezember.

An Heiligabend, 24. Dezember, und Silvester, 31. Dezember, öffnet das Impfzentrum Seidenweberhaus jeweils von 9 bis 13 Uhr. Nur am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag sowie an Neujahr bleibt das Impfzentrum geschlossen. Terminanmeldungen können unter www.krefeld.de/impftermin erfolgen. Von dieser Seite aus gelangt man auch zum Impfangebot des Impfzentrums am Helios-Klinikums/Lutherplatz.

Der Impfbus fährt auch in den kommenden Tagen wieder die Krefelder Stadtteile an.

Am Mittwoch, 22. Dezember, steht der Impfbus morgens von 9 bis 12 Uhr in Uerdingen, Parkplatz Am Röttgen, von 12.30 Uhr bis 15 Uhr in Gartenstadt, Insterburger Platz.

Am Donnerstag, 23. Dezember, ist der Impfbus im Krefelder Norden unterwegs. Von 9 bis 12 Uhr ist ein Halt im Mies-van-der-Rohe-Businesspark, Girmesgath 5, vorgesehen. Von 12.30 bis 15 Uhr steht der Impfbus dann auf dem Festplatz an der Hummelwiese am Inrath. Nach dem Weihnachtsfest geht die Impfbus-Tour weiter.

Am Montag, 27. und Dienstag, 28. Dezember steht der Impfbus zwischen 9 und 15 Uhr auf dem Von-derLeyen-Platz 1 vor dem Krefelder Rathaus.

Am Mittwoch, 29. Dezember, fährt der Impfbus auf den Sprödentalplatz, wo von 9 bis 15 Uhr ein Impfangebot besteht.

Am Donnerstag, 30. Dezember, steht der Impfbus von 9 bis 15 Uhr erneut in Elfrath an der dortigen Bezirkssportanlage an der Straße Zur Eibe. Ein Personalausweis sowie nach Möglichkeit der Impfpass sollen mitgebracht werden. Es wird außerdem empfohlen, Anamnese- und Einwilligungsbogen ausgefüllt mitzubringen. Die Unterlagen sind zu finden unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19- Aufklaerungsbogen-Tab.html.

Impfungen sind darüber hinaus auch bei den Hausärzten möglich. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KV) führt auf ihrer Internetseite in einem Impfregister alle impfenden Ärzte auf: https://coronaimpfung.nrw/impfregister. Besondere Impfaktionen der KV-Ärzte findet man auf der Seite https://coronaimpfung.nrw/impfaktionen.

Einzelhandel Nicht Immunisierte dürfen nur noch in Läden für den täglichen Bedarf. Dazu zählen etwa Lebensmittel- und Getränkeläden, Baby- und Tierbedarfsfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumengeschäfte und der Großhandel. In allen anderen Läden gilt die 2G-Regel. Der Zugang wird von den Geschäften kontrolliert.

Nahverkehr Die neuen Corona-Beschlüsse der Politik haben auch Auswirkungen auf die Stadtwerke Krefeld (SWK). So gilt in den Bussen und Straßenbahnen die 3G-Regelung. Fahrgäste müssen also entweder geimpft oder genesen sein oder einen maximal 24 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen können. Die Maske muss  sowieso getragen werden. Die Fahrausweisprüfer der SWK werden in Zusammenarbeit mit dem kommunalen Ordnungsdienst (KOD) die Einhaltung der 3G-Regelung stichprobenartig kontrollieren. Bei Verstoß drohen Bußgelder, die mit der neuen Verordnung deutlich erhöht wurden. Auch im SWK-Service-Center am Ostwall wird neben der bestehenden Maskenpflicht künftig die 3G-Regelung greifen.

Arbeitsplatz Für Beschäftigte gilt ab sofort die 3G-Regel für den Zugang zu Betrieben. Firmen müssen das auch kontrollieren. Ungeimpfte, die nicht von zu Hause arbeiten, müssen dafür einen tagesaktuellen Schnelltest oder einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen.

 Theater Für einen Theaterbesuch in Krefeld gilt ab sofort die 2G-Regel: Zuschauer müssen vor ihrem Besuch nachweisen, dass sie entweder von einer Corona-Erkrankung genesen oder geimpft sind, wobei die zweite Impfung länger als zwei Wochen zurückliegen muss. Ein negativer Corona-Test reicht damit nicht mehr aus. Das Theater führt außerdem wieder die Pflicht ein, auch während der Vorstellung eine medizinische Maske zu tragen. Zulässig sind FFP2-Masken oder sogenannte OP-Masken. Das Theater Krefeld und Mönchengladbach informiert auf seiner Homepage unter dem Menüpunkt „Besucherinformation“ immer über die aktuell geltenden Regeln für einen Theaterbesuch. Wer seine E-Mail-Adresse angibt, erfährt außerdem vor jedem Vorstellungsbesuch durch einen Newsletter alles Wissenswerte.

Blutspenden Zu den Blutspendeterminen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Nordrhein-Westfalen haben ab kommender Woche nur Geimpfte, Genesene und negativ Getestete Zutritt. Der Blutspendedienst West wies  neben dieser 3G-Regelung zusätzlich die bereits geltende unumgängliche FFP2-Maskenpflicht bei den von ihm angebotenen Blutspendeveranstaltungen hin.

Gastronomie, Weihnachtsmarkt  Angesichts der dramatisch zugespitzten Lage wurde beschlossen, dass Ungeimpfte überall da keinen Zutritt zu Freizeitveranstaltungen, Gastronomie, Hotels sowie auch körpernahen Dienstleistungen mehr bekommen sollen, wo ein bestimmter Schwellenwert überschritten wird. Kommunen dürfen jeweils auch strengere Maßnahmen einführen. Krefeld hat bereits 2G-Regeln für die Weihnachtsmärkte verhängt.

Diskotheken, dürfen in NRW nicht mehr betrieben werden – unabhängig von der Corona-Neuinfektionsrate vor Ort. Diese Regel gilt auch für vergleichbare Privat-Events: Öffentliche Tanzveranstaltungen, Partys und dergleichen sind untersagt. Darunter fallen auch Silvesterbälle in der Gastronomie und vergleichbare Veranstaltungen, wenn das Tanzen im Mittelpunkt steht. Bei anderen Veranstaltungen mit Tanz (zum Beispiel Hochzeitsfeiern oder Geburtstagspartys) gilt die 2G-Plus-Regel (Geimpft oder Genesen plus negativer Schnelltest).

Zoo, Museen, VHS, Mediothek Im Zoo müssen alle Personen ab 16 Jahren nun einen 2G-Nachweis vor Eintritt vorlegen. Kinder bis 15 Jahre sind durch die regelmäßigen Schultests von dieser Regel ausgenommen. Gleiche Regelungen gelten in Museen, VHS und Mediothek.

Großveranstaltungen Die Zuschauerzahlen müssen bei großen Sport- oder Kulturevents auf 30 Prozent der Besucherkapazität reduziert werden. Zusätzlich wird die Gesamtzahl der Zuschauer im Außenbereich auf maximal 15.000 gedeckelt, in geschlossenen Räumen auf 5000. Stehplätze dürfen nicht besetzt werden.

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