Einsicht ist im Rathaus möglich Wählerverzeichnis zur Europawahl liegt im Mai aus

Krefeld · Die Europawahl ist am 26. Mai. Das Wählerverzeichnis liegt zwischen dem 6. und 10. Mai im Rathaus aus.

Krefeld: Wählerverzeichnis zur Europawahl liegt im Mai im Rathaus aus
Foto: dpa/Monika Skolimowska

(RP) Am 26. Mai werden in Deutschland die Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik gewählt. Das Wählerverzeichnis wird vom 6. bis zum 10. Mai öffentlich ausgelegt und kann zu den üblichen Öffnungszeiten im Briefwahlbüro der Stadt im Rathaus Krefeld, Eingang A5, St.-Anton-Straße, eingesehen werden. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24. Mai, 18 Uhr, bei der Stadt mündlich oder schriftlich beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden.

Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte einen amtlichen Stimmzettel, einen blauen Stimmzettelumschlag, einen mit der Rücksende-Anschrift versehenen roten Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Briefwahl können Krefelder Wahlberechtigte auch diesmal im Internet beantragen. Unter https://www.krefeld.de/de/buergerservice/briefwahlantrag-9457085/ findet man den Link zum Briefwahlantrag.◄

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