Krefeld ändert Bebauungsplan Verwaltung will Zunahme von Wettbüros verhindern

Krefeld · Das Vergnügungsstättenkonzept der Stadt sieht einen Ausschluss von Wettbüros als störende Vergnügungsstätten aus dem Glücksspielbereich im Hauptzentrum sowie an den städtebaulich-sensiblen Wallanlagen vor.

 Wettbüros sorgen im Quartier für negative Entwicklung.

Wettbüros sorgen im Quartier für negative Entwicklung.

Foto: Krebs Andreas/Krebs, Andreas (kan)

In der Krefelder Innenstadt ist in den vergangenen Jahren zunehmend zu beobachten, dass Gebäude, in denen Gastronomiebetriebe untergebracht waren, zu Wettbüros umgenutzt werden. Als Vergnügungsstätten verändern Wettbüros in der Regel das Stadtklima: Viele Gäste besuchen die Spielstätten vor allem in den Abend- und Nachtstunden und sorgen dadurch in der Nachbarschaft für Spannungen.

Sowohl Spielhallen als auch Wettbüros gelten als Verstärker des Trading-Down-Effektes. Das bedeutet, dass sich in Folge dessen Leerstände vermehren und sich ein Stadtteilzentrum negativ entwickelt. Die Stadtverwaltung reagiert nun mit einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 461 rund um die Stephanstraße, Petersstraße, den Südwall und die Königstraße auf die zunehmende Konzentration von Wettbüros im Stadtgebiet und eröffnet die Offenlage der ersten Änderung des Bebauungsplans. Grundlage dafür bildet das seit dem Jahr 2017 geltende Vergnügungsstättenkonzept der Stadt. Es sieht einen Ausschluss von Wettbüros als störende Vergnügungsstätten aus dem Glücksspielbereich im Hauptzentrum sowie an den städtebaulich-sensiblen Wallanlagen vor.

Vor diesem Hintergrund besteht auch in den zugehörigen Straßenzügen des Bebauungsplans Handlungsdruck. Der vollumfängliche Ausschluss von Vergnügungsstätten aus dem Glücksspiel- und aus dem Erotikbereich im Sinne einer Klarstellung soll nun in den entsprechenden Bebauungsplänen neu festgesetzt beziehungsweise ergänzt werden. Im Rahmen der Offenlage der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 461 – Stephanstraße / Petersstraße / Südwall / Königstraße – liegt die Planung noch bis Montag, 4. April, im Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Parkstraße 10 in Krefeld-Uerdingen aus. In diesem Zeitraum können auch Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Ausführliche Informationen zu dem Planverfahren des Bebauungsplanes gibt es auch im Internet unter www.krefeld.de/bauleitplanverfahren.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort