Zum Spruch des Verwaltungsgerichts Düsseldorf Stadt Krefeld soll trotz Gerichtsentscheids Bettelei weiter eindämmen

Krefeld · Genugtuung bei der Linken, Enttäuschung bei der CDU, Appell bei der FDP: Sie ruft die Stadt dazu auf, Bettelei weiter einzudämmen – auf anderer Grundlage. Zudem appelliert die FDP an die Stadt, weiter gegen Bettelei vorzugehen.

Bettler in der Stadt (Symbolbild).

Bettler in der Stadt (Symbolbild).

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Mit Genugtuung hat die Partei Die Linke auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf reagiert, die Allgemeinverfügung der Stadt Krefeld zum Bettelverbot auszusetzen. „Das Verwaltungsgericht hat die Allgemeinverfügung als offensichtlich rechtswidrig beurteilt. Dieser Beschluss über den Eilantrag ist auch ein voller Erfolg der von den Linken unterstützten Klage. Das ist eine Ohrfeige für die Verwaltungsspitze der Stadt und die Ratsfraktionen, welche die Allgemeinverfügung beschlossen haben“, erklärte Linke-Ratsfrau Julia Suermondt. „Nun müssen die Verbotsschilder schnell abgehängt werden“. Hintergrund: Die Linke hatte einen betroffenen Mann, der regelmäßig in der Stadt bettelt, bei einer Klage gegen das Bettelverbot unterstützt.

Die CDU bedauert die Entscheidung. „Ich habe den Eindruck, dass das deutliche Verbot des aggressiven Bettelns bei der Stadtgesellschaft gut angekommen ist. Dass Grüne und Linke nun triumphieren, während weite Teile der Bürgerinnen und Bürgern den Kopf schütteln, ist nicht nachvollziehbar“, erklärt der ordnungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Timo Kühn. Die CDU hofft, dass die Entscheidung des Gerichts am Ende anders ausfällt als die Eilentscheidung.

Die FDP appelliert an die Verwaltung, trotz der Entscheidung des Gerichts weiter gegen Auswüchse des Bettelns in der Stadt vorzugehen. Es sei richtig, dass die Stadt als Reaktion auf die Gerichtsentscheidung ihren Willen bekundet habe, weiterhin gegen aggressives, bandenmäßiges, organisiertes und verkehrlich behinderndes Betteln vorzugehen“, erklärte der FDP-Fraktionsvorsitzende im Rat, Joachim Heitmann. Für die City sei die Erklärung wichtig, da die Zustände, die Anlass zu der Allgemeinverfügung waren, ihr schweren Schaden zugefügt hätten. Vieles spreche dafür, dass das richtige Instrument die bereits seit längerem existierende Ordnungsbehördliche Verordnung sei. „Es wäre deshalb sehr zu begrüßen, wenn einer möglicherweise verschärften Ordnungsbehördlichen Verfügung auch konsequentes behördliches Handeln folgen würde. Denn die Nichtdurchsetzung der Ordnungsbehördlichen Verfügung hat ja dazu geführt, dass zu diesem Mittel der Allgemeinverfügung gegriffen wurde“, so Heitmann weiter.

Jan Hertzberg, Einzelvertreter für „Die Partei“ im Rat, sagt,  das Bettelverbot sei ein „Flop mit Ansage“ gewesen. Er hofft nun, dass auch das Alkoholverbot fällt. „Zum Glück“ seien Bettel- und Alkoholverbot „wirkungslose Law&Order-Folklore“, das gute Stärkungspaket Innenstadt werde auch ohne diese Verbote funktionieren.

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