Aus den Krefelder Bezirksvertretungen CDU Uerdingen bemängelt Zustand von Trauerhallen

Krefeld · Die Hallen in Uerdingen und Gellep-Stratum seien in einem schlechten Zustand, kritisierte die CDU in der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung Uerdingen.

 Ein Kreuz in einer Trauerhalle (Symbolbild).

Ein Kreuz in einer Trauerhalle (Symbolbild).

Foto: Helga Bittner

In einer Eingabe hat die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung (BZV) Uerdingen den Zustand der Trauerhalle der Friedhöfe in Gellep-Stratum und Uerdingen bemängelt. Dies gelte vor allem für die Trauerhalle in Gellep-Stratum. Innenraum, Vorbereitungsraum und Vorhof seien schmutzig, verstaubt und voller Spinnweben. Die Musikanlage lasse das Abspielen von Musik nicht mehr zu.

Für beide Trauerhallen und den dazugehörigen Sanitärbereich sollte ein wirksames Reinigungs- und Pflegekonzept erstellt werden, damit sie wieder einen würdigen Raum für den Abschied von Verstorbenen bieten könnten. Außerdem sollten die Musikanlagen auf einen störungsfreien Betrieb hin überprüft und gegebenenfalls erneuert werden.

Seit zwei Jahren obliegt die Pflege der Trauerhallen und deren sanitärer Einrichtungen auf den städtischen Friedhöfen dem Kommunalbetrieb Krefeld (KBK). Nach den jeweiligen Trauerveranstaltungen würden die Trauerhallen regelmäßig in Augenschein genommen, legte die Verwaltung in einem Schreiben an die Bezirksvertreter dar. Zweimal wöchentlich würden die Sanitäranlagen der beanstandeten Trauerhallen gereinigt. Dieser Vorgang würde in einem Reinigungsbuch festgehalten.

Sollte ein höherer Reinigungsaufwand nötig werden, weil die sanitären Einrichtungen der Trauerhallen als öffentlich zugängliche Bereiche allen Bürgerinnen und Bürgern offenstünden, würde die Verwaltung nach entsprechenden Mitteilungen eine erhöhte Zahl an Reinigungen in den bestehenden Objektwirtschaftsplan aufnehmen.

Die Musikplayer seien vor drei Jahren komplett auf den neuesten Stand gebracht worden, um eine möglichst einfache Bedienbarkeit zu ermöglichen. Bei einer Überprüfung am 5. August sei die Mängelfreiheit festgestellt worden. Nicht auszuschließen sei aber die Verwendung nicht kompatibler Datenträger oder Bedienungsfehler. Daher wird angeboten, den Datenträger mit der Musikanlage vor der Trauerveranstaltung zu testen.

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