Krefelder angeklagt Tödlicher Unfall auf der B9 – Bewährungsstrafe für Fahrer

Krefeld · Zwei Blutproben, die dem Unfallverursacher entnommen worden waren hatten eine Blutalkohol-Konzentration von 1,52 beziehungsweise 1,42 Promille ergeben.

Das Amtsgericht Krefeld verhängte eine Strafe zur Bewährung.

Das Amtsgericht Krefeld verhängte eine Strafe zur Bewährung.

Foto: Königs, Bastian (bkö)

Am Amtsgericht fiel jetzt das Urteil gegen einen 40-jährigen Krefelder. Er erhielt wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefähr­dung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung eine Freiheitsstrafe in Höhe von zehn Monaten mit Bewährung. Zudem muss er insgesamt 7200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der nun Verurteilte am 12. Januar 2019 gegen 22.15 Uhr mit seinem Pkw auf der Venloer Straße (B9) in Richtung der Kreuzung St. Huberter Landstraße unterwegs war. Dabei soll er, laut Anklageschrift, mit einer Geschwindigkeit von 80 bis 100 km/h gefahren sein, obwohl dort die zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h beträgt. Außerdem stand der Mann, wie spätere Tests ergaben, unter Alkoholeinfluss.