In Krefelder Kleingartenanlage Trampolin sorgt für Zoff am Gartenzaun

Krefeld · Wer einen Kleingarten gepachtet hat, muss sich an diverse Vorschriften halten. Das kann zu Ärger führen, vor allem, wenn Gewohnheitsrecht durch Neuregelungen abgesetzt werden. Ein solcher Fall erhitzt die Gemüter in Fischeln.

 Lisa und Andrea Litgen mit dem Trampolin in ihrem Kleingarten, welches in letzter Zeit für Ärger gesorgt hat. Beide hoffen, dass es in Zukunft dort stehen bleiben darf.

Lisa und Andrea Litgen mit dem Trampolin in ihrem Kleingarten, welches in letzter Zeit für Ärger gesorgt hat. Beide hoffen, dass es in Zukunft dort stehen bleiben darf.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Endlich wieder Gartenwetter. Endlich wieder den Kleingarten nutzen und die Zeit in dem gepachteten Stück Natur nach Lust und Laune genießen. Darauf hat sich Familie Litgen gefreut, doch ausgerechnet das Trampolin im Garten der Familie, welches vor allem der Tochter so viel Spaß bereitet, sorgt für Zoff unter den Gartenfreunden. „Im Sommer vergangenen Jahres tauschten wir unser Trampolin gegen ein neues aus und plötzlich hieß es, dass Trampoline in unserer Kleingartenanlage nicht mehr erlaubt wären“, erklärt Andrea Litgen.