Juristisch kniffelig Wie Steingärten in Krefeld verhindert werden sollen

Krefeld · Bei Neubauten in Krefeld sollen begrünte Gärten Pflicht sein, bei Altbauten gilt der Bestandsschutz. Lediglich die Umwandlung von Gärten in Steingärten kann verhindert werden.

 Lieblingsfeind für Klimaschützer: der Steingarten.

Lieblingsfeind für Klimaschützer: der Steingarten.

Foto: dpa/Carmen Jaspersen

In Krefeld sollen bei Neubauten begrünte Vorgärten vorgeschrieben werden, bei bestehenden Bauten dürfen Steingärten aus Gründen des Bestandsschutzes bleiben, es kann allerdings unterbunden werden, Grün- in Steingärten umzuwandeln. Das ist im Kern der Vorschlag der Verwaltung zum Thema Steingärten, die als ökologisch und stadtklimatisch bedenklich gelten. Die Verwaltung hat dazu für die nächste Sitzung des Bauausschusses am 11. März ein Expertise vorbereitet. Die Politik nimmt diese Vorlage erst einmal zur Kenntnis; entschieden wird also noch nichts.