Krefeld Schärfere Regeln für öffentliche Ordnung

Krefeld · Die Stadt Krefeld will ihre Regeln in puncto öffentliche Sicherheit und Ordnung verschärfen. Die Verwaltung stellt dem Fachausschuss am Dienstag ihre Vorschläge vor. Anlass war ein Antrag der CDU von Ende Januar.

Krefeld: Stadt verschärft öffentliche Ordnung
Foto: Joachim Niessen

Die Probleme sind in vielen Großstädten offensichtlich: Wohin man schaut, liegt Müll herum, Glas- und Papiercontainer quillen über, ihre Umgebung ist verdreckt, Hauswände sind beschmiert, Fußgänger treten in Hundekot. Manche der vor allem in den Innenstädten anzutreffenden Bettler treten aggressiv auf. Drogen werden bisweilen vor aller Augen konsumiert. In Krefeld ist das nicht anders. Deshalb hatte die CDU-Fraktion am 31. Januar 2018 beantragt, die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt zu überarbeiten und um einen Bußgeldkatalog zu erweitern. Wer nicht zahlen könne, dürfe auch gemeinnützige Arbeit leisten oder dem Grünflächenamt zur Hand gehen. Die Fachbereiche der Stadtverwaltung haben sich abgestimmt, ihr Vorschlag liegt vor. Diskutiert wird er in der Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit am Dienstag, 30. Oktober. Beginn: 17 Uhr im Rathaus, Raum C 2.

Die Verordnung soll insgesamt deutlich verschärft werden. Im Einzelnen:

Explizit aufgenommen in das Regelwerk werden Litfaßsäulen und Sammelcontainer, ferner Wartehäuschen samt -bänken, Gleise, Verteilerschränke und Pumpstationen. Das bedeutet, dass sie als öffentliche Verkehrsflächen und Anlagen gelten und ihre „nicht bestimmungsgemäße Benutzung“ verboten ist.

So ist  ein neuer Punkt zu verstehen, der „Störungen in Verbindung mit Alkohol- oder Drogenkonsum (z. B. Verunreinigungen, Grölen, Belästigung von Personen, Gefährdung Anderer durch Herumliegenlassen von Flaschen)“ verbietet. Auch Feinheiten der Verordnung wurden verändert. So ist öffentliches Saufen – im Verwaltungssprachgebrauch: „Abhaltung von Trinkgelagen“ – allein schon verboten.

Ausführlich wird beschrieben, welche Arten des Bettelns verboten sind. Kurz: aggressive, bedrängende, organisierte, behindernde Formen sind nicht erlaubt, dabei Kinder einzusetzen oder körperliche bzw. soziale Not vorzutäuschen, ebenfalls

Wer gerne sein Auto auf der Straße wäscht oder es repariert, sollte sich das in Zukunft gut überlegen. Selbst auf privatem Grund ist es verboten, sofern Öl oder Benzin ins Kanalnetz oder ins Grundwasser kommen können.

Und wer bisher seinen Hund dazu gebracht hat, den Kot ordentlich im Rinnstein zu platzieren, darf die braunen Überbleibsel künftig nicht mehr dort liegen lassen, sondern muss sie sofort entsorgen. Hundehalter kennen die kleinen Plastiksäckchen.

Ein Ärgernis für viele war, dass auch mancher Geschäftsmann Abfall in städtische Papierkörbe geworfen hat. Das soll künftig verboten sein. Papierkörbe sind für Passanten gedacht.

Wer etwas „to go“ anbietet, also etwas zum Essen und Trinken, musste schon bisher dafür sorgen, dass ein Müllbehälter da war für Verpackungen und Reste. Künftig soll der Radius erweitert werden, in dem der Geschäftsbetreiber für Sauberkeit verantwortlich ist: auf 50 Meter.

„Tauben vergiften im Park“ ist, frei nach dem schwarzhumorigen Georg Kreisler, ohnehin verboten, Taubenfüttern auch. Aber auch Enten, Spatzen und den Fischen im Teich sollten die Krefelder künftig keine alten Brötchen mehr hinwerfen.

Ein ausführlicher Absatz widmet sich dem Thema offenes Feuer und Grillen. Kurz: nur an ausgewiesenen Stellen, immer im Blick, keine Belästigung für andere – und wenn die letzte Wurst gegessen ist, alles saubermachen. Wer Martins- oder Osterfeuer entzünden will, sollte sich die Verordnung vorher genau durchlesen. Die wird da nämlich sehr detailliert.

Das neue Regelwerk ist auch in den weiteren Paragraphen eine Fundgrube. Flugblätter verteilen? Nur gegen Erlaubnis. Und die weggeworfenen Exemplare nachher schön einsammeln. An der falschen Stelle eine Prostituierte ansprechen? Das kommt einem „Skandal im Sperrbezirk“ (Spider Murphy Gang, 1981) gleich. Ergo: untersagt. Stacheldraht auf der Mauer? Erst ab zwei Meter Höhe.

Und damit das alles nicht nur auf dem Papier steht, werden auch Strafen angedroht. Höhe: bis zu 1000 Euro. Wenn die Verordnung verkündet wird, gilt sie eine Woche später. Nun haben die Politiker das letzte Wort.

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