Krefeld Stadt lockert Corona-Verordnung für Sport

Krefeld · Die Zahl der Corona-Infektionen in Krefeld ist mit zwölf Personen gegenüber dem Vortag unverändert. Drei Bürger werden aktuell noch im Krankenhaus behandelt, keiner liegt auf der Intensivstation.

 Bis zu 100 Zuschauer dürfen Sportanlagen betreten, sofern auch hier festgehalten wird, um welche Personen es sich handelt.

Bis zu 100 Zuschauer dürfen Sportanlagen betreten, sofern auch hier festgehalten wird, um welche Personen es sich handelt.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Die Zahl der Corona-Infektionen in Krefeld ist gegenüber dem Vortag unverändert. Bei 644 insgesamt positiv Getesteten gelten 610 als genesen und nur noch zwölf als infiziert. Die Zahl der Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen ist unter den Wert 1 gesunken. Ein kritischer Wert wäre erst bei 50 Neuinfektionen erreicht. Drei Krefelder werden noch im Krankenhaus behandelt, keiner davon intensivmedizinisch. 1960 Menschen befanden sich seit Beginn der Epidemie in Quarantäne.

„Gleichwohl kann bei einem erneuten drastischen Anstieg der Neuinfektionszahlen eine Überlastung des Gesundheitssystems in Nordrhein-Westfalen auch weiterhin nicht ausgeschlossen werden“, gibt NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) in seinem Bericht zu bedenken, den er dem Landtag gemäß des bis Mitte Juni befristeten nordrhein-westfälischen Epidemiegesetzes vorlegt. Die Gefahr einer weiteren Infektionswelle könne nicht ausgeschlossen werden, verbunden mit „gegebenenfalls gravierenden Auswirkungen auf das Leben und die Gesundheit Bevölkerung, aber auch für das Wiederanfahren der Wirtschaft“, heißt es in dem Papier.

Aktuell aufatmen können derzeit Krefelds Sportfreunde: Mit der neuen Corona-Schutzverordnung werden die Regeln im Sport- und Wettkampfbetrieb deutlich gelockert. Darauf weist die Stadt in einer Mitteilung hin, die an den Stadtsportbund und alle Vereine geht. So ist Kontaktsport in geschlossenen Räumen wieder erlaubt, sofern nur zehn Personen anwesend sind und gut durchlüftet wird. Im Freien sind sogar bis zu 30 Personen gestattet, wenn sich rückverfolgen lässt, wer an der Aktivität teilgenommen hat. In jedem Fall sind bei Gruppen über zehn Personen Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz und zum gesteuerten Zutritt zu treffen.

Bis zu 100 Zuschauer dürfen Sportanlagen betreten, sofern auch hier festgehalten wird, um welche Personen es sich handelt. Sportfeste und größere Veranstaltungen bleiben hingegen bis mindestens zum 31. August untersagt. Die Stadt Krefeld weist zudem darauf hin, dass folgende Sportanlagen bis zu den Sommerferien geschlossen bleiben, weil sie schulisch genutzt oder modernisiert werden: Gymnastikhalle der Freiherr-vom-Stein-Realschule, Sporthalle des Berufskollegs Uerdingen, Sporthalle Reepenweg und Sporthalle Luiter Weg. Aus den gleichen Gründen sind die Sporthallen Girmesgath, Lübecker Weg und Neuer Weg bis auf Weiteres nicht zugänglich. Um in Sporthallen eine ausreichende Durchlüftung zu gewährleisten, beginnen die Belegungszeiten jeweils 15 Minuten später und enden 15 Minuten früher.

Der Boden der Sporthallen ist nur als Trittfläche nutzbar. Intensiver Bodenkontakt, zum Beispiel bei gymnastischen Übungen, ist durch den Gebrauch von Matten zu vermeiden. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleiden und Gemeinschaftsräumen ist unter den bekannten Auflagen zulässig. Für Gruppen bis zehn Personen gelten diese Auflagen nicht mehr. Die Vereine müssen alle Vorkehrungen zur Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensvorschriften eigenverantwortlich umsetzen.

Vereine, die in einer städtischen Bezirkssportanlage die Umkleiden, Dusch- und Waschräume wieder nutzen möchten, müssen vorher mit der Verwaltung unter Telefon 02151 863421 (Timo Kannenberg) oder per E-Mail (timo.kannenberg@krefeld.de) Rücksprache halten.

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