Klimafreundliches Wohnen in Krefeld Stadt fördert privaten Klimaschutz

Krefeld · Die Zeit läuft. So schnell wie möglich müssen Klimaschutz-Ziele umgesetzt werden. Auch die Stadt Krefeld will ihren Beitrag leisten und bietet das Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen in Krefeld“ 2023 erneut an.

 Einen Großteil der Förderanträge 2022 machte der Bereich „Photovoltaik“ aus.

Einen Großteil der Förderanträge 2022 machte der Bereich „Photovoltaik“ aus.

Foto: dpa/Sven Hoppe

Die Stadt Krefeld will sich weiter für den Klimaschutz engagieren. So sollen nicht nur 385 Gebäude in städtischem Besitz in den kommenden Jahren für hunderte von Millionen saniert und energetisch optimiert werden, die Stadtverwaltung möchte auch die Bürger mit einem Förderprogramm bei privaten Klimaschutzmaßnahmen unterstützen. Der Stadtrat hat deshalb jetzt die Förderrichtlinie „Klimafreundliches Wohnen in Krefeld“ neu beschlossen.

Im Haushaltsentwurf 2023 sind 500.000 Euro für Klimaförderung an Private eingeplant. Profitieren können diejenigen, die in Klimaschutz investieren und sich etwa eine Photovoltaikanlage oder eine Solarthermieanlage errichten lassen. Die genauen Modalitäten für dieses Jahr und den Start des Programms wird die Verwaltung vor Beginn der Förderphase im Internet unter der Adresse www.krefeld.de/klimafreundlicheswohnen sowie über die Medien bekannt machen. Die Antragsstellung erfolgt digital. Der Förderantrag werde, so die Stadt, zum Programmstart über ein Online-Formular einschließlich der erforderlichen Anlagen eingereicht werden können. Die Zuteilung erfolge dann in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen prüfungsfähigen Anträge.

Der Krefelder Stadtrat hat das Ziel formuliert, im Jahr 2035 die Klimaneutralität zu erreichen. Eine Vielzahl von Maßnahmen muss dafür in Angriff genommen werden. „Die gemeinsame Anstrengung von Stadtverwaltung, Wirtschaft und allen Bürgerinnen und Bürgern muss es sein, den Energieverbrauch durch erneuerbare Energien abzudecken. Dass unser Förderprogramm sehr starke Anreize zum Ausbau der erneuerbaren Energien setzt, hat der Auftakt im vergangenen Jahr gezeigt. Auf diesem Wege werden wir weitermachen. Ich freue mich deshalb über die neuen Beschlüsse des Krefelder Stadtrates“, sagt Umweltdezernentin Sabine Lauxen. Sie verweist darauf, dass private Haushalte in Krefeld für 32 Prozent des Energieverbrauches verantwortlich sind. Entsprechend groß ist hier das CO2- Einsparpotenzial beim Umbau auf regenerative Energien.

Im vergangenen Jahr sind laut Stadt insgesamt 729 Anträge für das Förderprogramm eingereicht worden, wovon 587 eine Zusage bekamen. Den größten Anteil an den Förderungen hat der Bereich „Photovoltaik“ mit 459 Anträgen. Bei der Hälfte dieser Anträge – insgesamt also 276 – wurde zusätzlich ein Stromspeicher gefördert. Die sogenannten „Stecker-PV-Anlagen“, etwa für den Balkon, wurden zehnmal gefördert, die Solarthermie zwölfmal und für Wärmepumpen konnten 73 Anträge positiv beschieden werden. Außerdem wurden 26 Dachbegrünungen gefördert. Als klimafreundliche Sondermaßnahmen hat die Stadt sieben Förderungen gewährt.

Die bisherige Förderrichtlinie ist in mehreren Punkten überarbeitet worden. Auf Seiten der Verwaltung sind Arbeitsschritte verändert worden, um die Bearbeitung zu erleichtern und zu beschleunigen. Auch Anregungen aus der Bürgerschaft zur Förderrichtlinie sind aufgenommen worden. So können jetzt Stromspeicher und private E-Ladestationen („Wallboxen“) unabhängig von einer Photovoltaik-Förderung finanziell bezuschusst werden. Damit sollen auch nachträgliche Installationen von Speichern gefördert werden, wenn diese Fördergegenstände zum Beispiel bei vorangegangenen Baumaßnahmen durch Lieferschwierigkeiten der notwendigen Komponenten ausgelassen wurden. Es wurden außerdem Beispiele zu den klimafreundlichen Sondermaßnahmen hinzugefügt, um die Bandbreite der möglichen Anträge besser verständlich zu machen.

Zuwendungsfähig sind Photovoltaikanlagen bis 30 kWp (Kilowatt Peak) in Bestands- und Neubauten, thermische Solaranlagen zur Warmwassererzeugung, Wärmepumpen, Dachbegrünung sowie klimafreundliche Sondermaßnahmen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes. Antragsberechtigt sind ferner alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen, in deren Eigentum sich die Gebäude befinden.

Die Maßnahmen dürfen erst nach Bekanntgabe der Förderfähigkeit sowie der endgültigen Fördernummer in Auftrag gegeben werden. Die Höhe der Förderung beträgt für Photovoltaikanlagen 100 Euro pro kWp, maximal aber 1.000 Euro, für steckerfertige PV-Anlagen bis zu 400 Euro pro Anlage, für thermische Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung 1.000 Euro pro Anlage, für thermische Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung mit Heizungsunterstützung wiederum 2.000 Euro pro Anlage.

Gefördert wird auch der Einbau technischer Komponenten, die als wichtiger Bestandteil für die Energiewende angesehen werden. Hierzu zählen Stromspeicher sowie private Ladestationen für Batterie-Elektrofahrzeuge und Plug-In-Hybrid. Für eine Förderung wird ein Bezug von 100 Prozent Ökostrom vorausgesetzt, welcher bei Antragstellung entweder durch eine PV-Anlage über das Inbetriebnahmeprotokoll oder durch einen geeigneten Stromvertrag (inkl. Siegel) nachgewiesen wird. Für Batteriespeicher beträgt die Förderung bis zu 1.500 Euro, für private Ladestationen bis zu 500 Euro.

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