Säugling aus Helios-Klinik mitgenommen Krefelder Polizei bricht Fahndung nach Baby ab

Krefeld · Tagelang hat die Polizei bundesweit nach einem erst wenige Tage alten Säugling aus Krefeld gesucht. Die Eltern sollten das Kind trotz Auflagen des Jugendamtes unerlaubt aus der Helios-Klinik mitgenommen haben. Jetzt wurde die Fahndung gestoppt - nach Angaben der Polizei fehlt die rechtliche Grundlage.

 Das Helios-Klinikum in Krefeld.

Das Helios-Klinikum in Krefeld.

Foto: Thomas Lammertz

Der Fall ist kompliziert, es geht auch um rechtliche Spitzfindigkeiten: Am vergangenen Freitag teilte die Krefelder Polizei mit, dass eine 18-jährige Mutter ihren Säugling unerlaubt aus der Helios-Klinik in Krefeld mitgenommen habe. Die Polizei leitete eine bundesweite Fahndung nach dem Kind und dessen Eltern ein. Die Ermittler vermuteten, dass sie sich auf dem Weg nach Polen befinden könnten.

Am Montagnachmittag wurde die Fahndung dann - zumindest vorerst - abgebrochen. "Für die Fahndung gibt es keine rechtliche Grundlage", sagte eine Sprecherin der Polizei unserer Redaktion. Das Jugendamt habe nicht das Sorgerecht für das Kind, daher gebe es auch kein Strafverfahren wegen Kindesentzugs. "Es lag also nie eine Straftat vor", sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Wie sie unserer Redaktion sagte, wurde den Eltern des Säuglings das Sorgerecht bislang nicht entzogen.

Laut Polizei hatten die Eltern wegen der familiären Situation die Auflage bekommen, das Kind in dem Krankenhaus zu lassen. Offenbar wurde den Eltern jedoch der Entzug der Sorgeberechtigung nicht förmlich und rechtsverbindlich mitgeteilt. Der Unterschied ist von Bedeutung: In dem Fall durften die Eltern mit ihrem Kind die Klinik verlassen und müssen sich auch nicht wegen eventuellen Kindesentzuges nach Paragraf 235 Strafgesetzbuch verantworten.

Das Krefelder Jugendamt ließ eine Anfrage unserer Redaktion zu den Hintergründen bislang unbeantwortet. Zu den Gründen der Inobhutnahme des Kindes machten die Behörden bislang keine Angaben. Die Polizei verwies auf den Datenschutz.

Laut Polizei hat das Jugendamt inzwischen aber einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts eingereicht. Das Amt gehe davon aus, dass das Kindeswohl gefährdet sein könnte. Falls dem Antrag stattgegeben werde, so die Polizei, werde die Behörde wieder nach dem Kind suchen. Nur die rechtliche Grundlage wäre dann eine andere.

Die Polizei geht aktuell davon aus, dass die Eltern mit dem Säugling bereits in Polen sein könnten. Auch die polnischen Behörden habe man in dem Fall eingeschaltet.

(skr)
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