Corona-Einsatz in Krefeld Party-Besucher bedrohen Einsatzkräfte

Krefeld · Eine 16-Jährige leistete bei der Kontrolle durch die Polizei ebenfalls Widerstand, als sie durchsucht wurde. Die Beamten übergaben sie danach ihren Erziehungsberechtigten.

 Die Polizei unterstützte den Kommunalen Ordnungsdienst in Krefeld bei einem Einsatz wegen nächtlicher Ruhestörung.

Die Polizei unterstützte den Kommunalen Ordnungsdienst in Krefeld bei einem Einsatz wegen nächtlicher Ruhestörung.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Eine nächtliche Party mit Alkohol und Drogen endete am Samstag in einer Wohnung an der Mariannenstraße mit einem Einsatz von Polizei und kommunalem Ordnungsdienst (KOD). Die renitenten, zum Teil minderjährigen Partygänger bedrohten die Beamten unter anderem mit einem Tafelmesser. Die Einsatzkräfte waren in den frühen Morgenstunden gegen 0.30 Uhr zunächst wegen einer Ruhestörung an die Mariannenstraße gerufen worden. Der städtische Ordnungsdienst ermahnte zur Ruhe, musste aber kurze Zeit später dort wieder vorstellig werden, da es erneut laut war. Diesmal bedrohte und beleidigte der 29-jährige Wohnungsinhaber die KOD-Mitarbeiter, dabei benutzte er ein Tafelmesser. Zudem befanden sich weitere Personen in der Wohnung, wo offensichtlich eine Feier stattfand. Die zu Hilfe gerufenen Polizeibeamten konnten den 29-jährigen überwältige. In der Wohnung wurden noch weitere Personen angetroffen, die nicht zum Hausstand gehörten. Eine minderjährige Person (17) leistete gegenüber den Polizeibeamten Widerstand, konnte aber überwältigt werden. Beide standen unter Alkohol- und Drogeneinfluss und wurden zu einer Polizeiwache gebracht, wo ihnen Blutproben entnommen wurden. Die anderen anwesenden Personen erhielten Platzverweise. Ein 20-jähriger hielt sich nicht an den Platzverweis und wurde in Gewahrsam genommen. Eine 16-jährige leiste im Anschluss ebenfalls Widerstand, als sie durchsucht wurde. Sie wurde danach ihren Erziehungsberechtigten übergeben. Bei den Widerstandshandlungen wurde keiner verletzt. Die Polizei leitet nun jeweils ein Strafverfahren wegen Widerstand gegen drei Personen ein, der Kommunale Ordnungsdienst fertigt Ordnungwidrigkeitsanzeigen wegen der Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung.

(sti)
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