Krefeld Osterfeuer nur bei religiösen Veranstaltungen

Krefeld · Für private Feiern genehmigt die Stadtverwaltung ab sofort keine offenen Feuer mehr.

(RP) Osterfeuer müssen im Einklang mit Natur- und Umweltschutz stehen und sind nur in Ausnahmefällen erlaubt. Darauf macht die Stadtverwaltung aufmerksam. Für private Veranstaltungen können offene Feuer nicht mehr genehmigt werden. Anders ist es bei religiösen Brauchtumsfeuern: Die Kirchengemeinden dürfen auch weiterhin ihre liturgischen Osterfeuer im Rahmen einer für jedermann zugänglichen Veranstaltung anzünden. Weil dieses Brauchtum in der Regel nicht als erhebliche Belästigung angesehen werden kann, bedarf es auch keiner vorherigen Erlaubnis der Unteren Immissionsschutzbehörde.

Das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass die Belange von Anwohnern und dem Tierschutz zu beachten sind. Abgebrannt werden darf ausschließlich naturbelassenes Holz sowie von Blättern befreiter Baum- und Strauchschnitt. Dabei soll das Holz möglichst trocken sein, um die Rauchentwicklung und Verbrennungsprodukte wie Feinstaub und Kohlenmonoxid so gering wie möglich zu halten. Lackiertes und behandeltes Holz sind als Brennmaterial genauso verboten wie Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoff. Zum Schutz von Tieren ist der Holzhaufen kurz vor dem Anzünden umzuschichten. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass brütende Vögel, Igel, Hasen, Kaninchen oder andere Kleintiere nicht mehr rechtzeitig fliehen können. Infos zu Osterfeuern sind beim Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz erhältlich unter Telefon 02151 36602452.

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