Rechnungsprüfungsausschuss Oberbürgermeister lehnt geforderte Mietprüfung bei 3500 Mitarbeitern ab

Krefeld · Die Politik hat beschlossen, Mietverhältnisse zu hinterfragen, in denen die Stadt Räume von ihren Bediensteten angemietet hat. Verwaltungschef Frank Meyer hält das für rechtswidrig.

 Oberbürgermeister Frank Meyer

Oberbürgermeister Frank Meyer

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Wenn der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt sich heute hinter verschlossenen Türen zu seiner 19. Sitzung im Rathaus trifft, wird die Vorlage 6189/18 von Oberbürgermeister Frank Meyer für besonderen Zündstoff sorgen. Der Verwaltungschef beanstandet darin einen Beschluss, den die Politiker bei ihrem vergangenen Termin am 4. September gefasst hatten. Sie beauftragten damals die Rechnungsprüfung, „alle Mietverhältnisse, die mit städtischen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen abgeschlossen wurden, zu prüfen“. Insgesamt 3500 Personen sind bei der Behörde beschäftigt. Meyer fordert in seinem Papier, dass dieser Beschluss aufgehoben wird.

Zuvor hat der Oberbürgermeister die Experten des städtischen Rechtsamtes gebeten, sich mit dem am 4. September zu Tagesordnungspunkt 7 unter 2 gefassten Beschluss zu beschäftigen. Das Ergebnis: Der angefochtene Beschluss ist rechtswidrig und daher zu beanstanden. Meyer beruft sich hierbei auf den Paragraf 54 Absatz 3 der Gemeindeordnung des Landes NRW.

Dabei war der Auslöser des jüngsten Beschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses eine Anordnung von Oberbürgermeister Meyer gewesen. Der Verwaltungschef hat das Rechnungsprüfungsamt gebeten, Mietverhältnisse der Stadt Krefeld mit Mandatsträgern unter die Lupe zu nehmen. Auslöser hierfür war die Mietaffäre Mustafa Ertürk. Die Stadt hatte Wohnungen  für die Unterbringung von Flüchtlingen gemietet. Das Rechnungsprüfungsamt nahm die Mietverhältnisse genau unter die Lupe und listete in drei Berichten eine Reihe von Merkwürdigkeiten und Versäumnissen auf, die sogar die Staatsanwaltschaft interessierten. Zwischenzeitlich hat die Verwaltung erklärt, dass sie derzeit „keine Hindernisse“ sehe, einem Beschluss der Politik nachzukommen und aus allen Mietverträgen im Zusammenhang mit Ertürk zum nächstmöglichen Zeitpunkt auszusteigen.

Im Nachklang zu diesem „Vorfall“ und auch, um mögliche weitere Probleme für die Stadt Krefeld abzuwenden, hatte der Rechnungsprüfungsausschuss im September beschlossen, auch mögliche Mietverhältnisse zwischen Stadtbediensteten – bei denen diese als Vermieter auftreten – und der Stadt überprüfen zu lassen. „Der Beschluss verstößt hingegen gegen höherrangiges Recht“, so Meyer in seinem zweiseitigen Papier, in dem er den Ausschussmitgliedern antwortet. „Der Prüfauftrag kollidiert mit den Grundrechten der von der Prüfung betroffenen Mitarbeiter.“ Nach Aussage des Verwaltungschefs „soll nicht nur eine stichprobenartige Überprüfung von Mietverhältnissen mit Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern vorgenommen werden, sondern eine umfassende Überprüfung“. Parallel sieht es Meyer als kritisch an, dass Mitarbeiter der Stadt Mietverhältnisse von Kollegen prüfen: „Von einer de-facto-Anonymität kann daher nicht ausgegangen werden.“

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