Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten in Krefeld NGG rät Beschäftigten in Krefeld zum Weihnachtsgeld-Check

Krefeld · Insbesondere für die rund 11.800 Menschen, die laut Arbeitsagentur lediglich einen Minijob haben, lohne sich eine genaue Kontrolle, so die Gewerkschaft.

 Claudia Hempel von der NGG-Region Krefeld

Claudia Hempel von der NGG-Region Krefeld

Foto: Simon Janßen

Der Countdown zum Jahresende läuft – und damit auch der Endspurt fürs Weihnachtsgeld: Beschäftigte in Krefeld sollen prüfen, ob sie zu Weihnachten Anspruch auf die Sonderzahlung haben. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Ob den Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zusteht, ist in den meisten Tarifverträgen geregelt – zum Beispiel in der Gastro-Branche und im Bäckerhandwerk. Und trotzdem lassen viele Gastronomen, Hoteliers und Bäckermeister ihr Personal leer ausgehen“, sagt Claudia Hempel von der NGG-Region Krefeld. Wichtig: Nicht jeder Arbeitnehmer bekommt Weihnachts­geld. Die jährliche Sonderzahlung gibt es nur, wenn sich der Arbeitgeber im Arbeits- oder Tarifvertrag dazu verpflichtet hat. Arbeitgeber, die Weihnachts­geld zahlen, dürfen es kürzen, wenn Mitarbeiter in Elternzeit gehen oder längere Zeit krank sind. Laut Bundes­arbeits­gericht kann ein Teil der Sonderzahlung vom alten Arbeitgeber zustehen, wenn im Laufe des Jahres der Job gewechselt worden ist.

Das Weihnachtsgeld kommt in der Regel mit der November-Lohnabrechnung aufs Konto. Insbesondere für die rund 11.800 Menschen, die in Krefeld laut Arbeitsagentur lediglich einen Minijob haben, lohne sich ein genauer Check. „Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extra-Zahlung“, erklärt Hempel. Die Höhe des Weihnachtsgeldes richte sich nach der jeweiligen Arbeitszeit.

Auch Auszubildende würden häufig um das Weihnachtsgeld gebracht – gerade dort, wo es keinen Betriebsrat gebe. Im Zweifelsfall lohne sich ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Claudia Hempel. Die NGG informiert Beschäftigte der Lebensmittelherstellung und der Gastronomie über das Weihnachtsgeld, Ruf 0211506 695-0 oder region.blnr@ngg.net. Wer nach Tarifvertrag arbeite, habe beim Weihnachtsgeld grundsätzlich die besseren Karten, betont Hempel. Sie verweist dabei auf die neuesten Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung. Danach erhalten 79 Prozent der Beschäftigten, die in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, die Extra-Zahlung. Zum Vergleich: Dort, wo kein Tarifvertrag gilt, sind es nur 42 Prozent.

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